Arbeitsverhältnis fristgemäß beenden mit einer ordentlichen Kündigung

von AF

Die ordentliche Kündigung ist die Erklärung des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, das bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß beenden zu wollen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und wird in dem Augenblick wirksam, in dem sie dem Empfänger zugeht. Geltende Kündigungsfristen können aus einem Arbeits- oder Tarifvertrag entnommen werden. Die Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen ist wie bei allen Kündigungen erforderlich. Dazu zählen beispielsweise die zusätzliche Voraussetzung bei bestehendem Sonderkündigungsschutz, die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebs- oder Personalrats sowie die Wahrung der Schriftform.

Für eine ordentliche Kündigung können die Gründe dafür sehr verschieden sein. Sie können sich aus Umständen ergeben, die im Rahmen des Arbeitnehmers liegen oder aus der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers. Ein Arbeitgeber darf beispielsweise durchaus kündigen, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitspflichten nicht mehr erfüllen kann oder ein Stellenabbau erforderlich ist. Keinesfalls darf der Arbeitgeber kündigen, wenn ihm ein bestimmter Mitarbeiter "nicht passt" oder dieser "zu alt" ist.
Der Kündigungsschutz erfasst nur Kündigungen des Arbeitgebers. Somit kann ein Arbeitnehmer selbstverständlich ohne besondere Voraussetzungen fristgemäß kündigen.
Der Kündigungsgrund spielt eine wichtige Rolle, sobald das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen verhaltensbedingten oder betriebsbedingten sowie zwischen personenbedingten und krankheitsbedingten Kündigungsgründen.

Wenn Sie Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen wollen, sollten Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Kündigungszugang bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend melden. Bei einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung gibt es grundsätzlich keine negativen Auswirkungen auf den Anspruch.
Wenn Sie gegen eine ordentliche Kündigung vorgehen wollen, empfiehlt es sich rechtlichen Rat einzuholen. Eine Kündigungsschutzklage muss in fast allen Fällen innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.