Aufklärungsquote von Kfz Diebstählen 2012
von AF
Neben Schäden an einem Kfz stellt das Risiko des Diebstahls bzw. Einbruchs ins Fahrzeug das größte Risiko für deutsche Fahrzeughalter dar. Sollten nicht nur einzelne Fahrzeugteile, sondern das gesamte Auto entwendet worden sein, ist die Hoffnung nach einer Aufklärung dieser Straftat groß. Wie Statistiken belegen, hat sich die Aufklärungsquote für Kfz Diebstähle seit der Jahrtausendwende nicht signifikant verändert, lediglich jedes vierte Fahrzeug kann nach polizeilicher Ermittlungsarbeit wieder dem bestohlenen Fahrzeughalter zugeführt werden. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist in diesem Zusammenhang empfehlenswert, die für Kfz Diebstähle sowie den Diebstahl einzelner Autoteile aufkommt und hierdurch für eine gehobene Sicherheit rund ums Kraftfahrzeug sorgt.
Raub und Diebstahl als Delikte im deutschen Straßenverkehr
Jährlich werden Tausende Fahrzeuge auf deutschen Straßen gestohlen bzw. unbefugt in Betrieb genommen. Trotz moderner Technologien wie Diebstahlsperren ist die Anzahl der gestohlenen Fahrzeuge im Laufe der letzten Jahre zwar leicht zurückgegangen, generell lässt sich das Risiko eines Diebstahls jedoch nicht ausschließen. Während bei älteren Fahrzeugen der Diebstahl mit einem Einbruch ins Fahrzeug und einem Kurzschluss der elektronischen Systeme verbunden ist, geht dem Delikt bei modernen Derivaten der Raub oder Diebstahl des Schlüssels voraus. Inwieweit dies auf ein grob fahrlässiges Verschulden des Fahrzeughalters zurückgeht, z. B. durch unsichere Verwahrung seiner Autoschlüssel, ist stets im Einzelfall abzuklären.
Neben dem Diebstahl ganzer Fahrzeuge sind es immer häufiger auch Zubehörteile, die gezielt gesucht und aus einem Automobil entwendet werden. Frei herumliegende Smartphones und Handys sind ebenso häufig wie Navigationsgeräte der Anlass für Kriminelle, in ein Auto einzusteigen und diese Wertgegenstände zu entwenden. Bei einem solchen Teilediebstahl kommt es entscheidend darauf an, ob diese fest mit dem Auto verbunden waren oder frei um Auto herumlagen. Keine Kfz-Versicherung übernimmt die Kosten für ein Smartphone, das aus dem Wageninneren gestohlen wurde. Hier hat der Fahrzeughalter seine Aufsichtspflicht einzuhalten und diesen Wertgegenstand mit sich zu führen, anstelle ihn offen im Fahrzeug zu präsentieren.
Was die Aufklärungsquote rund um Kfz Diebstähle in Deutschland besagt
Stellt ein Fahrzeughalter fest, dass sein Auto entwendet wurde, führt ihn der erste Weg zur Polizei. Hier meldet der Betroffene den Verlust und gibt alle Daten rund um sein Fahrzeug an. In der Ermittlungsarbeit ist die Polizei bemüht, die Straftat aufzuklären und nach dem gestohlenen Fahrzeug zu fahnden. Da dieses theoretisch binnen weniger Stunden über die deutsche Grenze ins Ausland gebracht werden kann, empfiehlt sich ein schnelles Handeln nach dem festgestellten Diebstahl. Mittlerweile sind die Polizeibehörden innerhalb der Europäischen Union jedoch gut vernetzt, um grenzübergreifend KFZ Diebstähle aufzuklären.
Die Aufklärungsquote für den Diebstahl eines Fahrzeugs wird von zahlreichen Aspekten beeinflusst. Beispielsweise können sich Diebe dazu entscheiden, die KFZ-Kennzeichen kurz nach dem Diebstahl abzumontieren und gegen eigene Schilder zu ersetzen. In diesem Fall ist die Fahndung deutlich schwieriger, da alleine die Identifikationsnummer das Fahrzeug noch eindeutig auszeichnet. Viele Diebe entfernen das KFZ zunächst auch aus dem Straßenverkehr und stellen es z. B. in einer privaten Garage unter. Genau dies erschwert die Ermittlungsarbeit der Polizei und sorgt dafür, das noch weniger Erfolge zur Aufklärungsquote hinzugerechnet werden können.
Wie hoch die Aufklärungsquote in Deutschland konkret ausfällt
Die polizeiliche Aufklärungsquote für KFZ Diebstähle wird statistisch erfasst und jährlich vom Bundeskriminalamt vorgestellt. Seit dem Jahr 2000 ist es zu keiner einheitlichen Entwicklung in der Aufklärungsquote gekommen, vielmehr schwankt die Quote von Jahr zu Jahr in eine nicht abschätzbare Richtung. Konkret wurden im Jahr 2000 26,2 % der KFZ Diebstähle aufgeklärt, im Jahr 2012 lag die Quote bei 26,8 %. Der zwischenzeitliche Höchstwert wurde im Jahr 2007 mit 30,3 % Aufklärung der KFZ Diebstähle erreicht, der niedrigste Wert dieses Jahrtausends lag 2010 bei 24,8 %.
Diese Zahlen als Maßstab genommen, lässt sich pauschal sagen: Gut jeder vierte Diebstahl eines Automobils auf deutschen Straßen wird durch die Ermittlungsarbeit der Polizei aufgeklärt. Negativ formuliert, bleiben drei von vier Fahrzeugen dauerhaft verschwunden und können dem Fahrzeughalter nicht mehr in der vertrauten Form zugeführt werden. Selbst wenn es zu einem Erfolg in der Fahndung kommt und die Aufklärungsquote steigt, kann der Betroffene sein KFZ hiernach eventuell nicht mehr nutzen. Die Diebe können sich schließlich dazu entschlossen haben, das Fahrzeug für ihre Zwecke einzusetzen und hiernach komplett zu zerstören. Spätestens in dieser Situation ist die Frage nach einem guten Versicherungsschutz unverzichtbar.
Welche Kfz-Versicherung für KFZ Diebstähle aufkommt
Der Diebstahl eines Automobils wird dann zum Sachverhalt für die Kfz-Versicherung, wenn das Fahrzeug dauerhaft nicht mehr aufzufinden ist. Sollte ein Fahrzeug gestohlen worden sein, ist nach dem Informieren der Polizei auch die Kfz-Versicherung direkt hierüber in Kenntnis zu setzen. Natürlich sollte kein Fahrzeughalter erwarten, wenige Tage später einen Schadenersatz zu erhalten. Stattdessen gewährt jede Autoversicherung der Polizei eine gewisse Karenzzeit, um zu einem Fahndungserfolg zu gelangen und die genannte Aufklärungsquote für KFZ Diebstähle aufzubessern. Sollte der Versicherte einen Premium-Tarif abgeschlossen haben, kann die Kfz-Versicherung in dieser Zeitspanne für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs aufkommen.
Wird das Fahrzeug unversehrt wiedergefunden, tritt kein Versicherungsfall ein. Wird das gestohlene Fahrzeug wiederentdeckt und hat Schäden zu verzeichnen, ist zunächst nach dem Schädiger zu fahnden. Dieser hat im Sinne seiner Haftpflicht für diese Schäden aufzukommen, allerdings dürfte in den meisten Fällen der Dieb des Fahrzeugs nicht mehr auffindbar sein. In welchem Umfang die Kfz-Versicherung die Kosten am Fahrzeug übernimmt, hängt entscheidend von der Tarifgestaltung ab. Bei starken Kaskotarifen werden die Beschädigungen am Fahrzeug, die durch den Diebstahl entstanden sind, ebenfalls dem Delikt Diebstahl zugeordnet und angemessen ersetzt. Die Vollkaskoversicherung tritt hingegen seltener mit Leistungen in Erscheinung, da der Diebstahl und seine Folgeschäden nicht durch den Versicherten ausgelöst wurden.
In der letzten denkbaren Konstellation werden KFZ Diebstähle nicht aufgeklärt, der Fahrzeughalter kann somit nicht mehr auf sein Fahrzeug zurückgreifen. Sollte keine Teil- oder Vollkaskoversicherung bestehen, hat der Betroffene den Verlust alleine zu tragen und muss aus seinem Privatvermögen ein neues Fahrzeug anschaffen. Anders sieht dies aus, wenn wenigstens der Teilkaskoschutz besteht. Durch diesen ist das Risiko Diebstahl bei nahezu allen Versicherungen abgedeckt, der Wert des Fahrzeugs gemäß Schwacke-Liste wird an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Hierbei handelt es sich um den Zeitwert, den das Auto noch besaß - ob dies zum Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs ausreicht, ist nach eigenen Vorstellungen zu bemessen.
Wichtigkeit eines Kaskoschutzes durch die genannte Aufklärungsquote erkennen
Wie die genannte Statistik des Bundeskriminalamtes besagt, kann der betroffene Fahrzeughalter in drei von vier Fällen nicht mit der Rückführung seines Fahrzeugs rechnen. In all diesen Fällen muss er ohne Hilfe seiner Kfz-Versicherung die Kosten eines neuen Fahrzeugs alleine tragen. Genau an dieser Stelle zeigt sich, wie wichtig der Abschluss einer Kaskoversicherung ist, die hier Tausende von Euro als Restwert nach der Schwacke-Liste übernimmt und zu einer angemessenen Finanzierung eines neuen Automobils beisteuert.
Ob zur Absicherung der Kfz Diebstähle der Abschluss der Kaskoversicherung individuell lohnt, hängt entscheidend von den Lebensumständen ab. Wer z. B. über eine fest gesicherte Einzelgarage verfügt und sein Fahrzeug dort stets abstellt, sieht sich dem deutlich geringeren Risiko eines Diebstahls gegenüber. Wer sein Auto hingegen offen auf der Straße abstellt und möglicherweise in einem eher unsicheren Stadtteil wohnt, sollte den Abschluss einer solchen Versicherung eher in Erwägung ziehen. Das individuelle Schutzbedürfnis spielt neben der genannten Aufklärungsquote ebenso mit ein wie die finanziellen Möglichkeiten, im Zweifelsfall einen komplett neuen Wagen erwerben zu können.
Den Neu- oder Kaufpreis nach einem KFZ Diebstahl erhalten
Der Diebstahl eines Kraftfahrzeugs lastet finanziell umso schwerer, wenn dieses erst vor wenigen Wochen oder Monaten gekauft wurde. Leider setzen die Versicherungen in Deutschland bereits nach einem kurzen Zeitraum die Schwacke-Liste als Maßstab für den Schadenersatz an, so dass der Betroffene für sein relativ junges Fahrzeug erhebliche Einbüßen einrechnen muss. Eine Alternative stellt die sogenannte Neupreis- bzw. Kaufpreisentschädigung dar, die bei immer mehr Kfz-Versicherungen angewendet wird. Mit dieser Regelung sichert die Autoversicherung zu, über eine bestimmte Zeitspanne hinweg den Neupreis bzw. den gezahlten Kaufpreis komplett zurückzuerstatten und nicht die Schwacke-Liste heranzuziehen.
Als Standard in der Kfz-Versicherung haben sich sechs Monate als Frist für die Neupreis- bzw. Kaufpreisentschädigung etabliert. In stärkeren Tarifen kann die Frist auf zwölf oder sogar 24 Monate ausgedehnt werden. Doch aufgepasst: Je nach Versicherung kommen unterschiedliche Zeitspannen je nach Art des Kaskoschadens zum Einsatz. Die genannte Fristverlängerung gilt dann beispielsweise nur für Elementar- oder Vollkaskoschäden, bei einem Diebstahl muss hingegen weiterhin mit einer kürzeren Entschädigungsfrist gerechnet werden. Dies gilt es individuell je nach Tarif zu überprüfen, um gerade beim Risiko Diebstahl keinen Nachteil zu erleiden und sich auch hier über eine verlängerte Frist für die Neu- oder Kaufpreiserstattung freuen zu können.
Absicherung einzelner Fahrzeugteile ebenso wichtig
Neben dem Diebstahl des gesamten Fahrzeugs übernimmt eine gute Kaskoversicherung natürlich auch den Diebstahl einzelner Fahrzeugteile. Welche Teile dies sind und welche grundsätzlich nicht von einer Autoversicherung abgesichert werden können, ist den Vertrags- und Tarifbedingungen zu entnehmen. Besonders wichtig ist die Überprüfung, wenn der Fahrzeughalter Sonderzubehör in sein Fahrzeug einsetzt, z. B. eine hochwertige Audioanlage oder ein Navigationssystem. Solche Teile sind fest eingebaut meist nur bis zu einem Pauschalbetrag abgesichert, der dem tatsächlichen Wert nicht entsprechen muss. Bei einem hochwertigen Autozubehör sollte daher über eine Erweiterung des Schutzes durch höhere Deckungssummen nachgedacht werden. Welche Werte hierbei möglich sind und welche Auswirkungen diese auf den Jahresbeitrag haben, ist bei jeder Versicherungsgesellschaft verschieden und sollte in Ruhe geprüft werden.
Durch einen Kfz-Versicherungsvergleich zu einem preiswerten Kaskoschutz finden
Wer für sich erkannt hat, dass die genannte Aufklärungsquote für KFZ Diebstähle zu niedrig ausfällt und ein starker Versicherungsschutz für diese Situation gewünscht wird, kommt um den Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung nicht herum. Diese werden von allen Autoversicherer in Deutschland angeboten, bieten jedoch ein riesiges Spektrum an Leistungsunterschieden und ebenso unterschiedliche Jahresbeiträge. Empfehlenswert ist es daher, im Vorfeld einen Vergleich sämtliche Tarife der Kfz-Versicherung durchzuführen, was heutzutage bequem über das Internet durchgeführt werden kann.
Bei einem solchen Vergleich zeigt sich, was neben dem Risiko der KFZ Diebstähle noch für Leistungen im Kaskobereich geboten werden. Viele Versicherer bieten ein gestaffeltes Tarifsystem an und machen es mit Basis-, Standard- und Premiumtarifen möglich, den individuell besten Versicherungsschutz zusammenzustellen. Bei der preislichen Optimierung sollte bedacht werden, dass der Schutz einer Kaskoversicherung ausschließlich dort abgeschlossen werden kann, wo auch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.