Ausschluss von Mittelbare Schäden
von AF
Sehr oft liest man in Verträgen und Geschäftsbedingungen den Ausschluss von Mittelbare Schäden. Doch was genau bedeutet das?
Definition der mittelbaren Schäden
Mittelbare Schäden sind Schäden, die als Folge eines Fehlers oder anderen Schadens eintreten und dabei Menschen und/oder Rechtseigentum verletzen/zerstören. Dabei gibt es im deutschen Gesetz keine einheitliche Trennung zwischen mittelbaren und unmittelbaren Schäden.
Ein Beispiel:
Ein Programmierer schreibt eine Software und schließt im Vertrag mit dem Abnehmer Mittelbare Schäden aus. Der Abnehmer produziert Produkte. Aufgrund eines Fehlers in der Software fällt die Produktion aus oder stellt fehlerhafte Produkte her. Dies wäre ein mittelbarer Schaden, da dieser als Folge von einem Softwarefehler passiert ist, für den der Programmierer die Verantwortung trägt. Da er Fehler solcher Art aus seiner AGB jedoch ausgeschlossen hat, kann er für den Ausfall oder die Fehlproduktion nicht zur Verantwortung gezogen werden. Anders würde es aussehen, wenn nur unmittelbare Schäden ausgeschlossen wären. Der unmittelbare Schaden wäre der Ausfall oder der Defekt der herstellenden Maschine.
Mittelbare Schäden in Verträgen
Es ist sehr schwierig einen mittelbaren Schaden von einem unmittelbaren Schaden zu trennen. Daher sollte in einem Vertrag genau geregelt sein, bei welchen Schäden welche Partei haftet und wie mittelbare und unmittelbare Schäden definiert sind. Das erspart im schlimmsten Falle einen langen Gerichtsprozess, hohe Kosten und viel Ärger. Für die Erstellung eines solchen Vertrages sollte man am besten einen Anwalt beauftragen, der sich mit der Rechtsgrundlage auskennt und Auskunft geben kann.