Autofahrer müssen sich an die Bestimmungen beim Straßenverkehrsgesetz halten

von AF

Werden Sie mal wieder mit Ihrem Fahrzeug von der Polizei angehalten und werden einige Mängel am Auto festgestellt oder fehlt Ihnen eine wichtige Plakette, dann kann das Straßenverkehrsgesetz dazu führen, dass Ihr Auto vielleicht direkt stehen bleiben muss, weil es nicht mehr fahrtüchtig ist. Da es sich hierbei um ein Bundesgesetz handelt, müssen sich alle Bundesbürger, die mit einem Führerschein ausgestattet sind, an dieses Gesetz im Straßenverkehr halten. Aber das Straßenverkehrsgesetz regelt nicht nur das Verhalten der Autofahrer auf den Straßen, es fängt schon damit an, dass jeder Autofahrer nur mit einem gültigen Führerschein sein Auto fahren darf. Wer dies nicht tut, der hält sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften und muss mit einer Strafe rechnen. Hierbei kann es aber in der Bemessung einer Strafe entscheidend sein, ob der Führerschein entzogen wurde oder ob man nie einen Führerschein besessen hatte.

Aber auch das Fahrzeug muss allen Vorschriften genügen, sodass natürlich auch alle notwendigen Plaketten vorhanden sein müssen. Ohne eine Zulassung durch den TÜV ist das Fahrzeug nicht fahrtauglich und darf nach dem Straßenverkehrsgesetz auch nicht mehr auf deutschen Straßen gefahren werden. Für die Einhaltung dieses Bundesgesetzes ist die Polizei zuständig und so ist es nicht verwunderlich, dass auf deutschen Straßen ständig Kontrollen an Fahrzeugen aller Art durchgeführt werden. Da sorgt die neueste Technik dafür, dass man Autofahrer die zu schnell fahren direkt mit einem Bild festhalten kann. Wer nicht richtig parkt, der wird von Politessen aufgeschrieben und muss eine Strafe zahlen. Doch nicht nur Autofahrer müssen sich an die Bestimmungen beim Straßenverkehrsgesetz halten, die Vorschriften sind für alle Verkehrsteilnehmer, sodass auch Fußgänger, Radfahrer und die Fahrer anderer Verkehrsmittel bei einem Fehlverhalten Strafen zu erwarten haben.