Autofahrer werden immer häufiger Opfer von Vandalismus
von AF
Autofahrer werden leider immer häufiger Opfer von Vandalismus. Die Bandbreite reicht von abgeknickten Antennen, bis hin zum abgefackelten Wagen. Leider können die Täter nicht immer ermittelt werden und auch die Kfz-Versicherung springt nicht immer ein. Doch wann übernimmt die Autoversicherung die Schäden bei Vandalismus?
Vandalismus - Wann zahlt die Versicherung?
Mutwillige Beschädigungen in Form von zerstörten Reifen, zerkratzten Lack oder zerstochenen Reifen gehören in vielen deutschen Städten mittlerweile zum Alltag. Besonders schlimm ist in diesem Zusammenhang die vorsätzliche Brandstiftung. Doch wer zahlt diese Schäden eigentlich? Grundsätzlich werden diese Schäden durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt. Wer nur einen Teilkaskoschutz hat, der bekommt nur die Glasbruchschäden ersetzt. Allerdings zahlt die Teilkasko in der Regel auch Schäden durch Brandstiftung, auch wenn das Auto komplett abbrennt und es so zu einem Totalschaden kommt. Besitzt der Betroffene nur eine Teilkaskoversicherung, dann wird ihm der Zeitwert vom abgebrannten Auto ersetzt, aber nicht der eines zertrümmerten Autos. In der Vollkasko ist eine Teilkasko immer automatisch enthalten. Abgerechnet wird dabei je nach Schadenart. Wird dabei nach der Teilkasko entschädigt, dann bleibt der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko unberührt. Auf den Mehrkosten, aufgrund der Höherstufung, bleiben aber alle Betroffenen sitzen, die nach dem Vollkaskoschutz abrechnen müssen. Zudem ist eine vereinbarte Selbstbeteiligung bei allen Kombinationen fällig.
Mit reiner Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden selber zahlen
Wer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt, der muss für den Schaden in der Regel selbst aufkommen. Wird der Täter gefasst, muss dieser natürlich den Schaden bezahlen.