Kfz-Versicherung für Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst
von AF

Es gewähren viele Versicherungsunternehmen Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst einen speziellen Beamtentarif. Die Höhe des Beamtenrabattes differiert je nach Versicherungsgesellschaft.
Inanspruchnahme des Beamtentarifs
Der B-Tarif oder Beamtentarif in der Kfz-Versicherung ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Die Versicherungsgesellschaften entscheiden selbst, ob sie den B-Tarif in ihr Portfolio einbinden und in welcher Form sie diesen Rabatt anbieten. Die Grundlage für die Gewährung dieses Rabattes bildet das erheblich verminderte Schadensrisiko, das diesen Berufsgruppen zugeschrieben wird. Die Gewährung des Beamtentarifs erfolgt im Rahmen der Autoversicherung nur für Personenkraftwagen, für Krafträder und Campingfahrzeuge. Mit der Inanspruchnahme des Beamtentarifs können Sie bei den meisten Versicherungsgesellschaften eine Ersparnis zwischen 5 und 10% verzeichnen.
Im Übrigen gelten die B-Tarife nicht nur ausschließlich für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes: Auch die Berufsgruppen, die den Beamten gleichgestellt sind - wie beispielsweise die Angestellten von Kirchen (Vergütung erfolgt angelehnt an den BAT) - können bei vielen Versicherungsgesellschaften den Beamtenrabatt in Anspruch nehmen.