Begünstigte Personen im Zahlungsverkehr

von AF

Ganz sicher haben auch Sie schon einmal eine Überweisung vorgenommen, online oder mit Beleg. In jedem Fall füllen Sie ein Formular aus und kommen an dem Feld "Begünstigter - Firma, Name, Vorname" nicht vorbei. Begünstigte Personen müssen nicht zwingend mit dem Namen eingetragen werden. Auch die Angabe der Firma ist möglich, um den Zahlungsempfänger korrekt anzugeben. Nicht nur Zuge einer Überweisung sind Begünstigte von Bedeutung. Eine Bareinzahlung kann ebenso wie die Vergabe eines Schecks zugunsten einer bestimmten Person oder einer Firma vorgenommen werden. Wie auch immer Sie einem Zahlungsempfänger Geld senden, derjenige, der die Zahlung auf sein Konto erhält, ist von Ihnen um einen bestimmten Geldbetrag begünstigt worden. Unwichtig bei diesem Verfahren ist der Grund der Zahlung.

Wer ist der Begünstigte?

Ob Sie selber der oder die Begünstigte sind oder ob Sie das Geld ausgeben, der Empfänger einer Zahlung ist stets als Begünstigter zu sehen. Anhand eines Beispiels lässt sich die Situation besser nachvollziehen: Eine Firma sendet Ihnen eine Rechnung, die Sie begleichen. Das geforderte Geld überweisen Sie an das Unternehmen. Hier zählt also der Betrieb als begünstigt. Ein anderer Fall: Sie möchten einem Bekannten in einer finanziellen Notlage aushelfen. Sie wählen die schnelle Methode der Bareinzahlung. Sie zahlen eine bestimmte Summe also direkt auf das Konto des Zahlungsempfängers. In der jetzigen Erklärung ist Ihr Bekannter der Geldnehmer. Begünstigte Personen sind also immer diejenigen, die das Geld bekommen, sozusagen Ihren Transfer-Partner darstellen und das können auch Sie selbst sein.