Bei der Unfallversicherung unterscheidet man in zwei Gefahrengruppen

von AF

Bei der Unfallversicherung unterscheidet man in zwei Gefahrengruppen. Auf der Grundlage dieser Gruppen, die in A oder B unterteilt werden, wird der Versicherungsbeitrag ermittelt. Daraus ergibt sich, dass der Beitrag für eine Unfallversicherung dementsprechend höher ausfällt, wenn auch das Risiko einen Unfall zu erleiden steigt.

Unfallversicherung Gruppe A

Zur Gruppe A gehören erwerbstätige Menschen, die keine körperliche oder handwerkliche Tätigkeit ausüben oder jene, die einen kaufmännischen oder verwaltungstechnischen Beruf sowohl im Innen- als auch im Außendienst ausüben. Diese Tätigkeiten können leitende sowie aufsichtsführende in der Betriebsstätte oder auf einer Baustelle, aber auch in einem Labor oder Laden, in einer Praxis oder Apotheke und Gruppen, wie Fotografen, Kosmetiker, Studenten, Rechtsanwälte, Künstler oder Optiker. Gefahrengruppen der Kategorie B beinhalten alle Menschen, die körperliche oder handwerkliche Berufstätigkeiten ausführen. Auch Arbeitnehmer, die während ihrer beruflichen Tätigkeit mit giftigen, schnell entzündlichen, ätzenden oder explosiven Substanzen in Berührung kommen, gehören der Kategorie B an. Alle Arbeitnehmer, die als Berufskraftfahrer- oder beifahrer, Bergleute, Berufs- und Zeitsoldaten, Tänzer, Kellner, Tierärzte, Landwirte, Turn- oder Sportlehrer, Polizei, Feuerwehr oder in der Forst,- Post-, Steuer- und Zollverwaltung tätig sind.

Unfallversicherung Gruppe B

Es kann auch vorkommen, dass die Tätigkeit zu beiden Gefahrengruppen zählt. In diesem Fall wird der Beitrag für die Unfallversicherung immer nach dem höheren Risiko der Gruppe B bemessen. Im Zweifelsfall erhalten Versicherungsnehmer Informationen und Auskünfte über die Zugehörigkeit der Gefahrengruppe von ihrer Versicherungsgesellschaft. Hinzu kommt, dass zahlreiche Versicherungsgesellschaften weitere Gruppen anbieten, wie beispielsweise für Kinder, für Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen können oder Unfälle, die nur Hausfrauen, Schülerinnen oder Studentinnen erleiden können.