Beim Lohnabzugsverfahren werden Beiträge einbehalten
von AF
Beim Lohnabzugsverfahren werden Beiträge zu bestimmten Versicherungen direkt vom Verdienst des Arbeitnehmers einbehalten und an die betreffende Versicherung weitergegeben. Die fälligen Beiträge gelangen gar nicht erst auf das Konto des Arbeitnehmers und können daher auch nicht für andere Zwecke ausgegeben werden.
Wo wird das Lohnabzugsverfahren verwendet?
Spätestens wenn sich ein Arbeitnehmer die Zeit nimmt, seine Gehaltsabrechnung einmal genau durchzulesen und nicht nur einen Blick auf den Auszahlungsbetrag, der auf sein Konto überwiesen wird, wirft, stellt er fest, dass eine Reihe von Beträgen im Lohnabzugsverfahren direkt an die einzelnen Versicherungen überwiesen werden. Sofern er nicht Beamter ist, werden Beiträge an die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen und direkt an den Versicherer überwiesen. Diese Beiträge bestehen aus einem Anteil, den der Arbeitnehmer selbst trägt und einem Anteil, mit dem sich der Arbeitgeber an den gesetzlichen Vorsorge-Versicherungen beteiligt. Beide Beträge werden gemeinsam an den Versicherungsträger überwiesen.
Was sind die positiven Seiten des Lohnabzugsverfahrens?
Das Lohnabzugsverfahren stellt sicher, dass die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen regelmäßig und ohne Ausnahme Monat für Monat an den Versicherer weitergeleitet werden und so den Arbeitnehmer sozial absichern. Der Arbeitnehmer hat keinen Einfluss darauf und kann so auch nicht vergessen, sie regelmäßig zu überweisen oder in manchen Lebenssituationen für andere Zwecke zu verwenden. Mit dem Abzugsverfahren wird sichergestellt, dass die für die Vorsorge bestimmten Beträge auch auf den Versicherungskonto des Arbeitnehmers landen und ihm im Bedarfsfall, also z. B. bei Arbeitslosigkeit oder im Alter eine Basisabsicherung zu gewährleisten. Diese Basisabsicherungen können durch private Zusatzversicherungen sinnvoll ergänzt werden.