Beitragsanpassung im Rahmen der Beitragsanpassungsklausel

von AF

Unter der Beitragsanpassungsklausel versteht man eine Regelung im Versicherungsvertrag, die festlegt, dass der Versicherungsbeitrag bzw. die Versicherungsprämie während der Vertragslaufzeit geändert werden kann. In der Regel ist vertraglich festgelegt, unter welchen Umständen eine solche Änderung erfolgen kann. Insbesondere wenn sich die Kosten für Versicherungsleistungen erhöhen oder mehr Versicherungsleistungen abgerufen werden, kann die Versicherung die Beiträge während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erhöhen. Beitragssenkungen sind zwar gemäß der Beitragsanpassungsklausel unter den gegebenen Umständen auch möglich, doch treten Beitragssenkungen in der Praxis recht selten auf. Daher ist eine Beitragsanpassung in der Regel mit einer Beitragssteigerung verbunden.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung

Der Versicherte ist vor der Beitragsanpassung bzw. Beitragserhöhung von der Versicherung über die Veränderung zu informieren. Dem Versicherungsnehmer steht in diesem Falle das recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zu. Deshalb ist es ratsam, im Falle einer Beitragsanpassung den Versicherungsschutz zu überprüfen und mit den Versicherungen anderer Anbieter zu vergleichen. Eventuell kann durch die außerordentliche Kündigung des alten Vertrages und den Abschluss einer neuen Versicherung viel Geld gespart oder der Versicherungsschutz verbessert werden.

Dynamische Beitragsanpassung

Die Beitragsanpassung im Rahmen der Beitragsanpassungsklausel ist nicht zu verwechseln mit einer dynamischen Erhöhung von Versicherungsbeiträgen. Bei dynamischen Versicherungen vereinbarten der Versicherungsnehmer und die Versicherung schon bei Vertragsabschluss, dass sich die Versicherungsprämie alljährlich um einige Prozentpunkte erhöhen soll. Mit dieser dynamischen Beitragserhöhung geht in der Regel auch eine Ausweitung des Versicherungsschutzes einher.