Besonders sinnvoll ist eine Erstattungszusage von der Krankenkasse
von AF
Bevor man Leistungen bei Ärzten oder Heilpraktikern in Anspruch nimmt, die nicht mit dem herkömmlichen Leistungskatalog abgedeckt werden, ist es immer ratsam, die Krankenkasse um eine Erstattungszusage zu bitten. Denn nur so kann man sichergehen, dass die Kasse am Ende die Leistungen auch wirklich übernimmt und man nicht selbst auf den entstandenen Kosten sitzen bleibt. Am besten funktioniert dies mit Hilfe von einem Kostenvoranschlag, den man bei der Kasse einreicht. Der Arzt oder Heilpraktiker vermerkt darauf die medizinischen oder heilpädagogischen Leistungen, die erbracht werde sollen und gibt auch die genauen Kosten dafür an. Die Krankenkasse prüft dies und stimmt einer Übernahme zu oder nicht. Je nachdem, welche zusätzlichen Leistungen im Vorfeld vereinbart wurden und wie diese Leistungen den Patienten bei seiner Genesung unterstützen.
Besonders sinnvoll ist eine Erstattungszusage dann, wenn man zahnmedizinische Behandlungen in Anspruch nehmen will, die über die Standardversorgung hinausreichen. So legt bei solchen Behandlungen der Arzt sein Honorar selbst fest. Zudem müssen die Kosten für Brücken, Kronen oder Inlays verhandelt werden.
Auch bei Krankenhausaufenthalten sollte eine Zusage für die Erstattung möglicher zusätzlicher Leistungen wie Einzelzimmer oder zusätzliche medizinische Maßnahmen eingeholt werden. Privat versicherte Patienten sollten auch im Vorfeld immer genau abklären, welche Leistungen die Versicherung übernimmt und wo selbst zugezahlt werden muss. Hier kann es sonst zu bösen Überraschungen kommen, die schnell sehr teuer werden, wenn man sich nicht an den vereinbarten Tarif hält.
Übrigens: Die Krankenkasse kann eine vormals gemachte Erstattungszusage nicht rückgängig machen. Hat sie einmal zugestimmt, kann man als Patient die Leistungen auch so in Anspruch nehmen, wie dies vereinbart wurde.