Beziehung zwischen Assekuradeur und Unternehmen im Profil

von AF

Der moderne Assekuradeur tritt ausschließlich als Versicherer für alle Sparten der Transportversicherung sowie im Abschluss von Seeversicherungen in Erscheinung. In letzterem Fall muss es nicht zwingend um die Absicherung von Gütern auf dem Seeweg gehen, was in der Versicherungspraxis meist dennoch der Regelfall ist. Der Assekuradeur zeichnet für Kunden aus diesen Branchen Versicherungspolicen, die er allerdings in Rechnung von Versicherungsunternehmen als Kooperationspartner stellt. Sollte es zu einem Schaden kommen, der über einen von ihm vermittelten Versicherungsschutz abgewickelt wird, hat er diese Schritt formal vorzunehmen, haftet jedoch nicht mit seinem Vermögen. Der Schadenersatz ist vom jeweiligen Versicherungsunternehmen zu tragen, wobei dieses im Umkehrschluss von den Beitragszahlungen des Kunden profitiert. Die Abrechnung der Tätigkeiten des Assekuradeurs erfolgt auf Provisionsbasis bzw. nach festem Honorar und kann sowohl von Seiten des Versicherungsunternehmens als auch durch die Versicherungsnehmer erfolgen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen Assekuradeur und Versicherungskunden ist die erteilte und nach außen hin unbeschränkte Vollmacht. Um diese formal ausführen zu können, sind die entsprechenden Vollmachten schriftlich bei der zuständigen Handelskammer am Sitz des Unternehmens zu hinterlegen. Im Falle von Seeversicherungen ist ein Hinterlegen beim Verein Hanseatischer Transportversicherer e. V. üblicher, die allerdings auch anderen Unternehmen der Transportbranche offensteht. Die Vollmacht stattet den Assekuradeur mit Befugnissen aus, die sonst in der klassischen Relation zwischen Versicherungsnehmer und -makler nicht zu finden sind, was eine der wesentlichen Besonderheiten im Versicherungswesen der Transportversicherungen darstellt.