Das Genesungsgeld ist Bestandteil der Unfallversicherung
von AF
Das Genesungsgeld ist Bestandteil von der Unfallversicherung und stellt eine Ergänzung zum Krankenhaustagegeld dar. Es ist dient dazu, dass Sie nach einem Krankenhausaufenthalt finanziell abgesichert sind, bis Sie wieder vollständig gesund sind und arbeiten gehen können. Der Aufenthalt im Krankenhaus muss durch einen Unfall verursacht worden sein. Das Genesungsgeld ist für die Genesung zu Hause vorgesehen. Wenn Sie Hilfen benötigen, wie zum Beispiel im Haushalt, kann das die Versicherung finanziell unterstützen.
Die Leistung ist abhängig vom Krankenhaustagegeld. Das bedeutet, dass Sie nur Genesungsgeld bekommen, wenn Sie auch das Krankenhaustagegeld erhalten haben. Die Dauer der Leistung wird durch die Aufenthaltstage in der Klinik bestimmt. Jedoch werden bei den meisten Versicherungen maximal 100 Tage Zahlung gewährt. Die Höhe der Leistung ist ebenfalls vom Krankenhaustagegeld abhängig. In den meisten Verträgen gibt es eine Staffelung des Genesungsgeldes. Diese ist dem Prozess der Gesundung angepasst. Man geht davon aus, dass mit zunehmender Genesung die finanzielle Belastung abnimmt. Sie bekommen für die ersten 10 Tage, nachdem Sie entlassen wurden, 100 Prozent vom Krankenhaustagegeld. Für weitere 10 Tage erhalten Sie 50 Prozent und anschließend bis zum 100. Tag 25 Prozent. Diese Staffelung gilt aber nicht für alle Verträge. Es gibt Versicherer, die Verträge mit einer Höchstdauer von 150 Tagen ohne jegliche Staffelung anbieten. Die höheren Leistungen sind natürlich ebenfalls teurer.
Wenn Sie wegen demselben Unfall nochmals ins Krankenhaus müssen, weil beispielsweise bestimmte Folgebehandlungen notwendig sind, gilt dies als ein ununterbrochener Zeitraum. Falls Sie also bereits 10 Tage zu Hause waren und wieder in die Klinik müssen aufgrund des Unfalls, bekommen Sie nach Ihrer Entlassung nur noch 50 Prozent von der Leistung.