Das Kassageschäft und seine Folgen für die Finanzwelt

von AF

War das Kassageschäft in früheren Jahrhunderten nahezu ausschließlich an der Warenbörse für Rohstoffe zu finden, ist der Begriff und somit auch der Kassaschaden über die letzten Jahrzehnte häufiger im Finanzbereich anzutreffen. Anstelle von Rohstoffen oder anderen Waren nimmt die Bezeichnung auf Wertpapiere und Anleihen Bezug. In den meisten Fällen wird dabei nicht vom Kassageschäft, sondern vom Termingeschäft gesprochen, wobei die zeitliche Frist von zwei Handelstagen weiterhin Bestand hat.

Optionsscheine aus einer Anleihe bzw. Währungsoptionsscheine gehören zu den häufigsten Handelsgütern, die an der Börse im Rahmen eines Kassageschäfts abgeschlossen werden. Wie für jeden Handelswert an der Börse ergibt sich auch über den kurzen Zeitraum von zwei Handelstagen die Möglichkeit, Gewinne durch das Kassageschäft zu erzielen bzw. einen Schaden in Form von Verlusten zu erleiden. Über die Jahre ist das Kassageschäft an den Finanzmärkten der Welt eher in ein negatives Licht geraten, da oftmals nur einen Handelsgewinn beabsichtigte und dabei keinerlei Form von Warenaustausch mit Handelsgütern beabsichtigt war. Aus diesem Grund wird mittlerweile zwischen ernstgemeinten Kassageschäften bzw. Scheinkassageschäften unterschieden, wobei letzteres Auswirkungen auf die weltweiten Rohstoffpreise und andere Handelsgüter nehmen kann und hierfür stark in der Kritik steht.

Verbraucher mit Kassaschaden und ihre rechtlichen Möglichkeiten

Über die Jahre hinweg haben Millionen von Bundesbürgern das Trading für sich entdeckt und bewusst oder unbewusst an Kassageschäften der deutschen und internationalen Börsen teilgenommen. Gerade Laien können oftmals nicht einschätzen, welche Art von Finanzgeschäft von ihren Maklern angeboten werden und willigen so möglicherweise in ein Kassageschäft an, das ihnen als Anlageform nicht zusagt. Sollte es hierdurch zu einem Kassaschaden in Form eines Vermögensverlustes kommen, hat der einzelnen Verbraucher juristische Möglichkeiten, einen Schadenersatz gegenüber seinem Finanzdienstleister geltend zu machen.

Damit es zum Erfolg bei der Auszahlung von Schadenersatz kommt, müssen einige Grundvoraussetzungen zu erfüllen sein. Zum einen muss der Verbraucher eindeutig nachweisen können, dass er einen Kassaschaden erlitten hat. Zum anderen spielt die Beratung durch seinen Finanzdienstleister eine wesentliche Rolle. Entweder hat keine Form der Beratung stattgefunden oder diese war in der Hinsicht mangelhaft, dass sich der Verbraucher bei umfassender und richtiger Erklärung anders entschieden hätte. Manche Finanzunternehmen sind durch Beratungsverträge bemüht, sich eine rechtliche Sicherheit für diesen Diskussionspunkt zu verschaffen. Für den einzelnen Verbraucher heißt es hier, nach der Finanzberatung genau zu überprüfen, welche Dokumente unterschrieben werden und welchem Zweck diese dienen. Ansonsten kann es schlimmstenfalls passieren, dass ein Verlust des persönlichen Vermögens durch eine Kassaschaden zu verzeichnen ist.