Das Kurtagegeld für die Versicherten
von AF
Wenn eine Kur in Anspruch genommen wird, dann müssen die gesetzlich Versicherten davon ausgehen, dass nicht alle Kosten für die Kur von den Krankenkassen übernommen werden. So ist es ein Vorteil wenn die Eigenbeteiligung durch eine Zusatzversicherung finanziert werden kann. Diese Versicherung bezahlt das Kurtagegeld für die Versicherten in der vereinbarten Höhe aus und das für jeden Tag den der Versicherte sich in der Kur aufhält. Es handelt sich hierbei um eine private Zusatzversicherung. Dieses Kurtagegeld wird allerdings auch nur dann ausgezahlt, wenn es sich bei den Anwendungen um medizinische Maßnahmen handelt die notwendig sind und von einem Arzt angeordnet wurden. Die Höhe vom Kurtagegeld kann nach Belieben und Absprache mit der Versicherung festgesetzt werden.
Viele Versicherungen bieten eine extra Versicherung an die in einer Höhe von 5 EUR bis 100 EUR abgeschlossen werden kann. Es gibt aber auch Versicherungen welche die Höhe noch etwas ausweiten. Dieses Tagegeld für die Kur ist gültig für den Aufenthalt in Krankenanstalten, Kurheimen, Sanatorien und auch Heilstätten. In der Regel wählen Erwachsene ein Tagegeld für die Kur mit einem Tagessatz der sich zwischen 10 EUR bis 300 EUR zeigen kann und für Kinder kann man diese Versicherung ebenfalls in einer Höhe von 10 EUR bis 150 EUR absichern. Abgesichert sind hierbei Rehabilitationsmaßnahmen von 14-28 Tagen. Sollten vollstationäre Kuren von Nöten sein, dann wird der Tagessatz in der Regel zu 100% getragen.
Da die Versicherungen im Allgemeinen jeder für sich noch andere Bestimmungen aufweisen, sollte man vor Abschluss eines Vertrages genauer Erkundigungen einziehen und einen Vergleich abschließen. So hat man die Chance dass man die günstigste Versicherung mit den besten Konditionen finden kann.