Das Pfandrechtmodell und die rechtliche Grundlage

von AF

Das Pfandrechtmodell wird auch als Berliner Modell bezeichnet und gibt einem Vermieter das Recht, bei einer Zwangsräumung alle Gegenstände in einer Wohnung als Pfand zu behalten. Hierbei gilt es aber einiges zu beachten, denn der Mieter hat nicht einfach das Recht Gegenstände bei Mietrückständen einzubehalten.

Pfandrechtmodell und die rechtliche Grundlage

Dabei hat der Bundesgerichtshof diesem Modell zugestimmt, allerdings mit einigen Auflagen. So kann nur ein Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Zwangsräumung gewisse Gegenstände einbehalten. Wobei es auch hier einiges zu beachten gibt, denn es darf nicht wahllos geschehen. Hierbei sollen allerdings nur die Kosten aus der Zwangsräumung und die Kosten für die Einlagerung zu berücksichtigen. Daneben kann der Vermieter die Gegenstände, die einbehalten wurden, nicht einfach verkaufen oder versteigern.

Der Mieter kann Gegenstände wieder auslösen

Hierbei muss dann ein Gericht entscheiden, welche Gegenstände nach dem Pfandrechtmodell einbehalten dürfen und welche nicht. Dies ist gerade bei normalen Mietwohnungen wichtig, also Wohnungen, die nicht gewerblich genutzt werden. Hier muss dann der Richter entscheiden, denn es gibt Gegenstände die lebensnotwendig sind und welche die unter das Pfandrechtmodell fallen.

Einigung zwischen Mieter und Vermieter wichtig

Gerade da dieses sogenannte Berliner Modell als Vorbild genommen wurde, liegt das Augenmerk auf die Verständigung der beiden Parteien. Der wichtigste Aspekt hierbei war, das immer mehr Vermieter die hohen Kosten für eine Zwangsräumung nicht erstattet bekamen. Diese Kosten kommen noch zusätzlich zu den Mietausfällen dazu, was für manche Vermieter das totale Fiasko bedeutet. Gerade wenn die Wohnung bzw. die Miete als Abzahlung dienen sollte. Eine Einigung steht im Vordergrund.