Das Solidaritätsprinzip bildet die Grundlage der Sozialversicherung
von AF
Das Solidaritätsprinzip bildet die Grundlage der Sozialversicherung. In Deutschland ist es vor allem wichtig für das System der gesetzlichen Krankenversicherungen. Grundsätzlich umschreibt es die Tatsache, dass nicht jeder Bürger für sich allein sorgen muss. Stattdessen gewähren sich Mitglieder einer Gemeinschaft gegenseitige Unterstützung und Hilfe.
Das Solidaritätsprinzip in der Krankenversicherung
Das deutsche System der Krankenversicherung ist grundlegend auf der Basis von Solidarität aufgebaut. So wird die Höhe des Beitrages nicht anhand der in Anspruch genommenen Leistungen festgelegt, sondern anhand des jeweiligen Einkommens berechnet. Der Anspruch auf Leistungen ist dabei bei jedem Versicherten identisch. Es gibt quasi keine Bevorzugung aufgrund der Tatsache, dass höhere Beiträge gezahlt wurden.
Solidaritätsprinzip in anderen Sozialversicherungen
Obwohl das Prinzip der Solidarität in den Krankenversicherungen das prominenteste Beispiel ist, findet es sich in Deutschland praktisch in jeder Sozialversicherung wieder, die auf einer Gemeinschaft basiert. In der Arbeitslosenversicherung zahlen Arbeitnehmer Beiträge ein, um damit die Leistungen für Arbeitslose zu finanzieren. Ähnlich arbeitet die Rentenversicherung, in der junge Menschen Beiträge zahlen, welche wiederum zur Rente für die älteren Menschen werden. Allerdings ist in diesen Versicherungen die Höhe der Leistungen im gewissen Maße an die Höhe der eingezahlten Summen gebunden. Wer mehr Geld in die Rentenkasse und für die Arbeitslosenversicherung zahlt, erhält im Bedarfsfalle auch größere Leistungen. Oftmals gibt es zudem eine Obergrenze, was die Beiträge anbelangt. Dies kann grundsätzlich als eine Missachtung des Solidaritätsprinzips angesehen werden, da auf diese Weise Personen mit einem sehr hohen Gehalt einen geringeren Einkommensanteil abgeben müssen.