Das Versicherungsvertragsgesetz enthält zahlreiche Vorschriften

von AF

Durch das Versicherungsvertragsgesetz wird die Beziehung zwischen den Vertragspartnern in den privaten Versicherungen geregelt. Das Versicherungsvertragsgesetz gilt nicht für die Rückversicherung oder die Seeversicherung. Im Gegensatz z anderen Regelungen des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts lassen sich bei diesem speziellen Gesetz vor allem deutliche Unterschiede bei den schuldrechtlichen Bestimmungen festmachen. Durch das Vertragsgesetz werden die Rechte und Pflichten von beiden Vertragspartnern geregelt, durch das Gesetz soll jedoch vor allem der Versicherungsnehmer geschützt werden.

Gliederung des Vertragsgesetzes für alle Versicherungen

Das Versicherungsvertragsgesetz enthält zahlreiche Vorschriften, die für alle Versicherungszweige und -verträge Gültigkeit besitzen. Die Bestimmungen des Gesetzes gelten sowohl für die Schaden-, Haftpflicht-, Pflicht-, Rechtsschutz-, Transport-, Gebäude-, Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, und Krankenversicherung. Auch aus rechtlicher Sicht kann eine Einteilung vorgenommen werden, die im Versicherungsgesetz festgelegten Bestimmungen lassen sich in zwingende Vorschriften, halbzwingende Vorschriften und abdingbare Vorschriften unterteilen. Von den halbzwingenden Vorschriften können beide Vertragspartner, insbesondere die vertragsgebende Versicherung abweichen. Zum Dritten bestehen abdingbare Vorschriften, bei diesen wird auch zuungunsten des Versicherungsnehmers durch die Versicherungsbedingungen und allgemeinen Tarifbestimmungen ausnahmen gemacht werden. Die Vertragsfreiheit darf jedoch nicht für Großrisiken beschränkt werden.

Deutsches Recht wird durch Europäisches Versicherungsvertragsrecht ergänzt

Das deutsche Versicherungsvertragsgesetz wird durch das Europäische Versicherungsvertragsrecht ergänzt. Im Massengeschäft werden die Regelungen des Europäischen Versicherungsvertragsrecht häufig durch das Recht des Landes übertroffen. Für den deutschen Versicherungsnehmer bleibt der Schutz des Versicherungsvertragsgesetzes daher erhalten.