Definition, Möglichkeiten und Folgen eines Personenschadens

von AF

Von einem Personenschaden wird gesprochen, wenn durch einen Arbeitsplatz- oder Verkehrsunfall die körperliche und/oder psychische Unversehrtheit eines Menschen beeinträchtigt wird, das heißt in Folge eines Unfalls erleidet eine Person Verletzungen, Invalidität oder Tod.

Folgen eines Personenschadens

Wer einen Unfall mit Personenschaden verursacht, muss die entstehenden Kosten in voller Höhe, einschließlich der Folgeschäden, ersetzen. Der Geschädigte hat gesetzlichen Anspruch auf die Wiederherstellung seines physischen und psychischen Zustandes vor dem schädigenden Ereignis. Dies bezieht sich nicht nur auf Heilungskosten, sondern auf sämtliche Bereiche bis hin zur Erwerbsfähigkeit des Geschädigten. Bei einem Personenschaden geltend gemacht werden kann der Ersatz von Heilkosten wie Krankenhauskosten, Arztkosten, Arzneien etc., Pflegekosten und Schmerzensgeld. Auch der Verdienstausfall bzw. entgangene Gewinn oder eine Rente durch Invalidität gehören zu den zu ersetzenden Kosten. Hinterbliebene von Getöteten haben Anspruch auf die Erstattung der Beerdigungskosten sowie gegebenenfalls auf den Ausgleich ihnen entgehenden Unterhalts.

Möglichkeiten der Versicherung

Eine Haftpflichtversicherung bzw. Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn der Versicherte einer Person Schaden zufügt. Voraussetzung ist dabei immer, dass der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde. Die Versicherung springt dann ein, und übernimmt die entstehenden Ansprüche. Da ein Personenschaden schnell Kosten in sechsstelligen bis sogar siebenstelligen Beträgen verursachen kann, sollte bei Abschluss der Haftpflichtversicherung auf eine ausreichend hohe Deckungssumme geachtet werden. Mit einer Unfallversicherung kann man sich andererseits gegen Schäden absichern, die einem selbst zugefügt werden, für den Fall, dass der Schadenverursacher keine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.