Definition Vorteile und Nachteile der Spartentrennung
von AF
Bei der Spartentrennung handelt es sich um eine gesetzliche Festlegung, nach der bestimmte Versicherungszweige nur in rechtlich eigenständigen Unternehmen betrieben werden dürfen. Dabei handelt es sich um die Sparten Lebensversicherungen und Krankenversicherungen. Beispielsweise Unfallversicherungen und Schadenversicherungen müssen daher in eigenständigen Gesellschaften bewirtschaftet werden. Die Spartentrennung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Nichteinhaltung hat den Entzug bzw. die Nichterteilung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zur Folge.
Hintergrund und Vorteile der Spartentrennung
Die Interessen der Versicherten sollen geschützt werden. Die Trennung der Sparten verhindert, dass Gewinne oder Rücklagen aus einem stabilen Versicherungsbereich zur Abwendung eines finanziellen Engpasses eines anderen Bereiches verwendet werden. Durch die Spartentrennung wird also eine Quersubventionierung unterbunden. Die gezahlten Beiträge, Altersrückstellungen und anderen Leistungen werden gänzlich für den eigenen Bereich verwendet. Dies sorgt für Transparenz und Konkurssicherung. Beispielsweise ist eine statistisch gesicherte Lebensversicherung somit vor den hohen Variabilitäten einer Sachversicherung geschützt. Auch werden gegensätzliche Interessen unterschiedlicher Versicherungssparten vermieden, wie es z.B. bei der Kombination von einer Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung der Fall wäre.
Nachteile der Spartentrennung
Die Kehrseite der Regelung ist, dass keine Möglichkeit besteht, alle Versicherungen beim gleichen Unternehmen abzuschließen. Für Versicherer bedeutet die Trennung einen Mehraufwand für jeweils eigene Verwaltungen, Vertriebe und Marketing, was einen enormen Kostenfaktor darstellt. Die Spartentrennung wird daher regelmäßig in Frage gestellt und diskutiert.
Besonderheit Rechtsschutzversicherungen
Rechtsschutzversicherungen dürfen nur mit anderen Bereichen betrieben werden, wenn der Leistungsbereich von externen Dienstleistern bearbeitet wird. Dies führt dazu, das Rechtsschutzversicherer in der Praxis ebenfalls keine andere Sparte bearbeiten.