Dem Begriff Invalidität kommen mehrere Bedeutungen zu
von AF
Dem Begriff Invalidität kommen mehrere Bedeutungen zu. Zum einen kann es sich dabei um die dauernde Beeinträchtigung der geistigen und/oder körperlichen Leistungsfähigkeit handeln. Erfolgen kann dies aufgrund von Verbrechen und von Krankheit, woraus unter Umständen auch eine dauerhafte Berufs- oder Dienstunfähigkeit resultieren kann. Eintreten kann dieser Fall auch aufgrund eines Autounfalls, aufgrund dessen die teilweise oder gänzliche Arbeitsunfähigkeit auftreten kann. Historisch gesehen wurden Kriegsversehrte als Invalide bezeichnet. Maßgebend ist jedoch auch die Invalidität, die das Gegenteil von Validität im Sinne von Rechtsgültigkeit, darstellt. Es handelt sich also genauer gesagt um eine Rechts-Ungültigkeit, wenn von Invalidität gesprochen wird.
Absicherungen gegen den Ernstfall
Für Arbeitnehmer ist in Deutschland eine Beitragsbemessungsgrenze mit Bezug auf die Gesetzliche Rentenversicherung festgesetzt worden. Auf diesem Wege haben Arbeitnehmer eine Versicherung, die sie bei dauerhaft eingetretener Arbeits- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit versichert. Während in früheren Tagen von der Invaliditätsrente gesprochen wurde, handelt es sich heute um die Erwerbsminderungsrente.
Versicherungen und der ergänzende Schutz
Es gibt eine Reihe von privaten Versicherungen zum Schutz, die zusätzlich abgeschlossen werden können, wenn es zum Eintritt des Ernstfalles gekommen ist. Dazu gehören zum einen die Berufsunfähigkeits- sowie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Als weitere Versicherungen kommen die private Unfallversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung sowie die Dread-Disease-Versicherung in Betracht. Alle Produkte sind hinsichtlich ihrer Bedingungen jedoch unterschiedlich ausgeprägt. Mittlerweile sind neue Versicherungsprodukte geschaffen worden. Durch diese ist es möglich, das eine Kombination verschiedener Formen des Risikoschutzes erfolgen kann.