Der Einmalbeitrag ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen
von AF
Der Einmalbeitrag ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen. Er bedeutet, dass der Versicherungsnehmer anstelle regelmäßiger Versicherungsbeiträge eine einmalige Zahlung leistet. Einmalbeiträge sind in der Theorie für alle Versicherungsarten möglich, sie werden in der Praxis überwiegend in der Rentenversicherung und bei Restschuldversicherungen für Kreditverträge verwendet. Wenn Versicherungsgesellschaften für Sachversicherungen Einmalbeiträge anwenden, besteht nach einer einmaligen Einzahlung ein lebenslanger Versicherungsschutz. Ein derartiges Risiko lässt sich bei einer Sachversicherung in der Regel nicht sicher kalkulieren.
Bei Rentenversicherung sind Einmalbeiträge hingegen als Alternative zu regelmäßigen Beitragszahlungen verbreitet. Besonders fällige Leistungen aus Kapitallebensversicherungen und überraschend zugeflossene Vermögenswerte wie Lotteriegewinne bieten sich für die Anlage als Rentenzusatzversicherung mit Einmalbeitrag und lebenslanger Rentenzahlung an. Die übliche Vertragsgestaltung der privaten Rentenversicherer sieht vor, dass die Auszahlung der Rente unmittelbar nach der Einzahlung des Einmalbeitrages erfolgt.
Außer Versicherungsgesellschaften wenden einige Vereine das System des Einmalbeitrages an. In diesem Fall wählen neue Mitglieder, ob sie gegen eine einmalige Bezahlung eine lebenslange Vereinsmitgliedschaft erwerben oder ob sie die übliche monatliche Beitragszahlung wählen. Für den Verein sind Einmalbeiträge vor allem bei geplanten Investitionen nützlich, da sie eine günstige Form der Kapitalbeschaffung darstellen. Zudem lassen sich Anteile an einem Investventfonds über einen Einmalbeitrag erwerben. In diesem Fall zahlt der Anleger nicht monatlich in einen Fondssparplan ein, sondern er erwirbt mittels einer einmaligen Zahlung einen großen Anteil an Fondsanteilen. Während Einmalbeiträge bei offenen Fonds eine alternative Möglichkeit zum Fondssparen darstellen, lassen sich Anteile an geschlossenen Investmentfonds in der Regel nur über einen Einmalbeitrag erwerben.