Der Geltungsbereich das räumliche Rechtsgebiet bestimmter Rechtsquellen
von AF
Der Geltungsbereich ist das räumliche Rechtsgebiet bestimmter Rechtsquellen. Als Beispiel dafür dient der Geltungsbereich des Grundgesetzes als Gebiet im Sinne der Räumlichkeit. Zu beachten ist hier jedoch auch der Begriff der Rechtsordnung. Die Verwendung des Begriffs für Geltungsbereiche hatte vor allem bis zum 19. Jahrhundert eine große Bedeutung, da es vor der Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuches die Rechtszersplitterung gab. Das heißt, dass damals Privatrechte aufgeteilt wurden. Es gab unterschiedliche Rechtsgebiete, in denen abwechselnd der Code Civil, das Preußische Allgemeine Landrecht und das Gemeine Recht Gültigkeit besaßen. Es war nicht unbedingt notwendig, dass räumliche Rechtsgebiete und das Staatsgebiet zusammenfielen.
Es gibt keine allgemeingültige Erklärung für ein eigenständiges Rechtsgebiet. Als hauptsächliche Säulen für einzelne Rechtsgebiete stehen das Privatrecht und das öffentliche Recht zur Verfügung. Allerdings ist auch das Strafrecht im öffentlichen Recht eingebunden und wird wiederum als eigenständiges Rechtsgebiet angesehen. Das Arbeitsrecht ist auch im Privatrecht angesiedelt und gilt ebenfalls als eigenständiges Rechtsgebiet. Der Geltungsbereich wird nach den einzelnen Gebieten der Rechtsquellen eingeteilt. Zu den jeweilig gültigen Rechtsgebieten zählen das Agrarrecht, Arbeitsrecht und das Bank- und Kapitalmarktrecht. Auch das Bau- und Architektenrecht findet Anwendung, ebenso wie das Insolvenzrecht und das Informationstechnologierecht sowie einer Reihe weiterer Rechte. Jeder Bereich hat sein eigenes Rechtsgebiet. Letztendlich ist der Begriff jedoch nicht offiziell definiert und gilt unter den Voraussetzungen des deutschen Grundgesetzes. Er kann sowohl räumlich, sachlich als auch persönlich bezogen sein und schränkt ein bestimmtes Gebiet immer ein.