Der Krankheitskostenzusatz ist eine Zusatzversicherung
von AF
Um die gesetzliche Krankenversicherung nach eigenen Bedürfnissen ergänzen zu können, greifen viele zu einem Krankheitskostenzusatz. Mit diesem Produkt hat der Versicherte die Möglichkeit nach eigenem Ermessen und nach dem persönlichen Bedarf den Versicherungsschutz für einzelne Kosten in der stationären und ambulanten Heilbehandlung abzudecken. Zusatzleistungen bei der Unterbringung im Krankenhaus wie z.B. der Aufenthalt in einem Einbettzimmer können mit dem Versicherer vereinbart werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit die entstehenden Restkosten bei einer ambulanten Behandlung abzusichern. Sofern vereinbart, können auch die Kosten einer Behandlung beim Heilpraktiker geltend gemacht werden. Es gibt auch speziell vorgefertigte Produkte die z.B. genau den Ergänzungsbedarf von GKV-Versicherten abdecken und Leistungslücken beheben.
Die Zusatzversicherungen der einzelnen Versicherungsunternehmen unterscheiden sich in den angebotenen Leistungen und in deren Höhe. Im Einzelfall muss generell gesondert entschieden werden, wer welche Zusatzleistungen benötigt und in welcher Höhe diese sinnvoll sind.
Generell gibt es die Möglichkeit im Bereich Sehhilfen, Kontaktlinsen und Brillen Vereinbarungen zu treffen, inwiefern die Reparatur, oder ein Ersatz gedeckt sind. Vorsorgeuntersuchungen können übernommen werden, genauso wie die Behandlung durch einen Heilpraktiker. Bei Vertragsabschluss wird meist ein Eurobetrag festgelegt, in dessen Rahmen Behandlungen in einem Kalenderjahr zur Gänze oder prozentual übernommen werden. Auch Praxisgebühren und Medikamentenkosten können über einen Krankheitskostenzusatz abgesichert werden.
Der Krankheitskostenzusatz ist eine Zusatzversicherung, die Leistungen der bestehenden Krankenversicherung ergänzen soll. Als eigenständiges Produkt zur alleinigen Vorsorge ist die Krankenkostenzusatzversicherung nicht geeignet, da kein umfassender Schutz besteht.