Der Rückkauf ist eine wichtige Komponente im Versicherungsvertrags
von AF
Der Rückkauf ist eine wichtige Komponente im Versicherungsvertragsrecht. In folgenden Sparten ist ein Rückkauf möglich:
- Lebensversicherung auf den Erlebens- und Todesfall
- Ausbildungsversicherungen
- Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr
- Sterbegeldversicherungen
Ansonsten ist der Rückkauf nur dann möglich, wenn dies ausdrücklich im Versicherungsvertrag ausgewiesen ist.
Beachten sollte man in diesem Zusammenhang auch, bei welchen Versicherungssparten ein Rückkauf nicht möglich ist, dies ist im Besonderen bei den Direktversicherungen der Fall. Hier ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, daher steht auch nur ihm das Recht zu, Versicherungen abzuschließen oder zu beenden.
Etwa ein Drittel aller Lebensversicherungen werden vorzeitig gekündigt. Bei einer Kündigung steht dem Versicherungsnehmer auch die bis zur Kündigung erwirtschafteten Überschüsse zu. In den meisten Fällen ist eine solche vorzeitige Kündigung durchaus ein Mittel, an Geld zu kommen.
Jedoch gibt es hier einige Punkte zu beachten:
- Eine Kündigung der Lebensversicherung in der Anfangszeit ist nicht ratsam, da hier noch nicht genug Rücklagen gebildet wurden und auch Kosten wie etwa Stornokosten anfallen. Auch sind die ersten Beiträge für Zahlung der Abschlusskosten reserviert.
- Beachten sollte man auch, dass Versicherungen, welche nach dem Jahre 2005 abgeschlossen wurden und kürzer als 12 Jahre laufen, einkommenssteuerpflichtig sind. Dies frisst einen Teil des ausgezahlten Betrages auf.
Es gibt durchaus andere Möglichkeiten, wirtschaftliche Engpässe zu überbrücken, etwa durch eine Beitragsfreistellung oder Stundung der Beiträge.
Auch ist es möglich, den Vertrag nur teilweise zurückzukaufen und ihn so rechtlich weiterbestehen zu lassen.