Die Blackbox im PKW gefordert auch von der Europäischen Union
von AF
So wird von der EU-Kommission dringend gefordert, die Anzahl der Verkehrstoten innerhalb der EU drastisch zu senken, um die Straßen sicherer zu machen. Hierbei heißt es, dass vor allem Technologie gefördert werden soll, welche diese Senkung unterstützt. Man zählt auch die hier im Artikel vorgestellt Blackbox zu den fördernswerten Technologien, um die Anzahl der Unfalltoten zu reduzieren. Man spricht innerhalb der Europäischen Union "abseits von üblichen Kontrollen und Sanktionen (wie z.B. Radarkontrollen und Messungen) von Technologie und Bordgeräten, wie z.B. Fahrtenschreiber". Mit Hilfe dieser Technologie soll es möglich sein, die wichtigsten Parameter während einer Fahrt speichern und später im Falle eines Falles auswerten zu können.
Man erhofft sich dadurch geringere Unfallzahlen, weniger und vor allem kürzere Gerichtsverfahren, eine gewisse erzieherische Wirkung durch das Wissen des "mitschreibenden" Datenspeichers. So sollen insbesondere die Kosten für die Kfz-Versicherung für alle Versicherten verringert werden und Vorsorge gegenüber Unfällen getroffen werden.
So ist die Haltung der Bundesregierung zu dem neuen System klar, es wird eine deutliche Empfehlung ausgesprochen, gerade in größeren Flotten mit vielen wechselnden Fahrern ein solches System einzusetzen. Auch die einzelnen Bundesländer, wie z.B. Baden - Württemberg oder Sachsen setzen sich vermehrt für Pilotprojekte ein, um die Wirksamkeit der Datenspeicher zu bestätigen.
Am Verkehrsgerichtstag 2003 in Goslar wurde eine Empfehlung ausgesprochen, die kleinen Unfalldatenspeicher einzusetzen. Ein Arbeitskreis formulierte folgende Punkte (gekürzt):
- Bisher werden besonders vor dem Unfall vielerlei Systeme in das Unfallgeschehen eingebunden (Airbag, Sensoren, etc.). Außerdem ist Feststellung der relevanten Tatsachen und Kernpunkte am Unfallgeschehen meist mangelhaft. Ein elektronischer Datenspeicher, welcher 5-30 Sekunden vor dem eigentlichen Unfallhergang die Situation im Fahrzeug protokolliert, könnte die Situation verbessern
- Da immer mehr Datenspeicher weltweit im Einsatz sind, ist der Gesetzgeber geradezu gezwungen, sich für eine gesetzliche Regelung dieser und vor allem einen rechtlichen Rahmen dafür zu schaffen
- Das Bundesverfassungsgericht sieht keinerlei Hindernisse, die ausgewerteten und aufgezeichneten Daten für die Unfallrekonstruktion hinsichtlich der Haftpflichtversicherung zu nutzen. Weiterhin wird aber betont, dass die gesammelten Daten keinesfalls für Bußgeldverfahren genutzt werden dürfen. Davon ausgenommen sieht das Bundesverfassungsgericht schwere Straftaten, wie z.B. Körperverletzung oder Versicherungsbetrug. Es wird gewarnt, dass die gesammelten, nicht zum Unfallhergang gehörenden Daten, keinesfalls ausgewertet werden dürfen. Die Blackbox im PKW soll außerdem manipulationssicher sein, da sonst die Verwendung vor Gericht oder anderen Institutionen keinerlei Beweiskraft mehr hat.
- Bisher eingebaute Komfortsysteme, wie z.B. Navigationssysteme oder Steuergeräte speichern schon jetzt viele unfallrelevante Daten, es wird aufgerufen, diese Speicherung zu normieren und transparent zu gestalten
- man fordert die Bundesregierung auf, entsprechende Regelungen und Umsetzungen zu unterstützten und vor allem seitens der Europäischen Union tätig zu werden