Die Datenschutzermächtigungsklausel ist Bestandteil der meisten Versicherungsverträge
von AF
Unter einer Datenschutzermächtigungsklausel versteht man einen vertraglichen Zusatz im Bereich der Versicherungen. Ohne eine derartige Klausel könnten die meisten Versicherungsverträge keinerlei Rechtsgültigkeit erlangen.
Die Datenschutzermächtigungsklausel ist Bestandteil der meisten Versicherungsverträge, wobei der Kunde in der Regel das Kleingedruckte nicht liest und sich Menschen daher unter Verwendung von Verschwörungstheorien darüber echauffieren.
Sie bedeutet im Grunde genommen, dass die Versicherungsgesellschaft Zugriff auf Daten des Kunden erhält, welche im Prinzip geschützt sein könnten. Dies ist längst nicht so schlimm oder bedrohlich, wie es klingt: Eine Versicherung etwa muss das Geburtsdatum eines Antragstellers überprüfen können, um zu verhindern, dass zu Lasten der anderen Kunden ein uralter oder todkranker Mensch eine Lebensversicherung abschließt und hernach eine riesige Summe an seine Erben ausbezahlt wird.
Der Kunde unterschreibt lediglich, dass die Versicherung Einblick in gewisse Sachverhalte erfährt. Ansonsten gäbe es vermutlich keine Versicherungsgesellschaften mehr, was den meisten Menschen nicht gefallen kann.
Einen gewissen Diskussionsbedarf von Seiten der Politik gibt es sicher in der Frage, in welchem Umfang eine Assekuranz die erhaltenen Daten verkaufen darf und an wen. Bislang ist es den Unternehmen erlaubt, Teile der Datensätze zu veräußern. Solche Gesetze stammen sicher aus einer Zeit, in welcher der Mensch weniger gläsern war oder agierte. Es hat sich die unschöne Praxis verbreitet, dass die Daten der Versicherten veräußert werden, was den Betroffenen unerwünschte Werbung im Briefkasten und mittlerweile im Internet einbringt, was enorm lästig sein kann.
Es ist indes Sache der Politik, in erster Linie im Bereich des Internets endlich verbindliche Regeln in Bezug auf die Datenschutzermächtigungsklausel zu erlassen.