Die Deckungsrückstellung bezeichnet eine Vorsorgepflicht

von AF

Die Deckungsrückstellung bezeichnet eine Vorsorgepflicht in der Branche der Versicherungen. Sie wird in der Regel vom Gesetzgeber in ihrer Höhe vorgegeben.

In Lebensversicherungen ist eine Deckungsrückstellung Teil der Bilanz: Eine Assekuranz muss einen gewissen Teil der versicherten Leistungen zurückhalten, um tatsächlich zahlungsfähig zu sein. Im Bilanzwert kann der entsprechende Betrag indes abgeschrieben werden. Man spricht hier von der Solvabilität: Eine Versicherungsgesellschaft muss in einem gewissen Rahmen mit eigenen Mitteln ausgerüstet sein, um im Falle eines Schadens tatsächlich in der Lage zu sein, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
In welchem Umfang, gemessen am Umlaufvermögen, eine Versicherung gezwungen ist, Eigenkapital als Deckungsrückstellung vorzuhalten, wird staatlich geregelt. In Deutschland ergibt sich dies aus dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Deckungsrückstellungen sind von enormer Bedeutung, wie die letzte Finanzkrise gezeigt hat. Da Banken und Versicherungen stark ineinander verwoben sind, drohte für den Fall eines unkontrollierten Zusammenbruchs einer großen Bank der Zusammenbruch einer großen Versicherung.
Dies hätte dazu führen können, dass Millionen von Menschen im Alter darauf angewiesen wären, Sozialhilfe zu beziehen, was wiederum die dann arbeitende Bevölkerung überfordern würde.
Es ist daher von immenser Bedeutung, dass Banken und Versicherungen eine Rücklage vorhalten, um im Bedarfsfall tatsächlich ihre vertraglich vereinbarten Pflichten zu erfüllen.

In Deutschland beträgt im Rahmen der Lebensversicherungen die Rücklage derzeit 10%, so dass eine deutsche Lebensversicherung als eine sichere Geldanlage betrachtet werden kann. Im Bereich der Banken werden derzeit umfangreiche "Stresstests" durch die Europäische Union durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle größeren Marktteilnehmer über entsprechende Rücklagen verfügen, da ein weiteres Desaster die Geduld der Wählerinnen und Wähler übermäßig strapazieren könnte.