Die Deckungszusage ist eine im Versicherungsbereich geläufige Bezeichnung

von AF

Die Deckungszusage ist eine im Versicherungsbereich geläufige Bezeichnung. Mit der vorläufigen Zusage beispielsweise bestätigt eine Versicherungsgesellschaft im Rahmen des Versicherungsertragsgesetzes, dass sie dem Versicherungsnehmer im Rahmen des Versicherungsvertrages bereits einen Versicherungsschutz gibt, obwohl der erste Versicherungsbeitrag auf diese Versicherung noch nicht entrichtet ist. Üblich ist diese Vorgehensweise der vorläufigen Zusage besonders im Kfz-Haftpflichtbereich. Eine solche Zusage ist in diesem Bereich für die Zulassung eines Fahrzeugs wichtig, denn ohne Haftpflichtschutz darf ein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden.

Sobald die Versicherungsgesellschaft die Deckung gewährleistet erteilt hat, beginnt der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer. Somit kann die Deckung für eine Versicherung bereits mit dem Antrag bestehen, sofern ein Vertreter der Versicherungsgesellschaft die Annahme des Antrages auf Versicherungsschutz mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Eine vorvertragliche Zusage, also die vorläufige Deckungszusage, gilt rein rechtlich als eigenständiger Vertrag, völlig unabhängig davon, dass die Prämie für die Versicherung sowie der Zeitraum, für den die vorläufige Zusage gewährt wird, letztlich in den geschlossenen Hauptvertrag eingerechnet wird.

Eine allgemeine Deckungszusage einer Versicherungsgesellschaft für einen Versicherungsvertrag besagt, dass die Versicherungsgesellschaft für einen Schaden einsteht, das heißt, die finanziellen Aufwendungen, die aus diesem Schadenfall entstanden sind, für den Versicherungsnehmer begleicht und damit den entstandenen wirtschaftlichen Schaden entschädigt. Für die Zusage behalten sich die Versicherungsgesellschaften vor, den Schadenfall zunächst zu prüfen um festzustellen, ob eine Haftung des Versicherungsnehmers gegeben ist oder ob gemäß den Vertragsbedingungen überhaupt ein Versicherungsfall eingetreten ist. Diese Regelung gilt sowohl im Haftpflichtbereich als auch bei Personenversicherungen wie Unfallversicherungen oder Lebensversicherungen. Ohne Prüfung des Versicherungsfalls erfolgt praktisch nie eine Deckungszusage.