Die internationale Versicherungskarte für Versicherungsnehmer

von AF

In den meisten Staaten sind Kfz-Haftpflichtversicherungen obligatorisch. Jeder Halter eines Kraftfahrzeuges muss eine entsprechende Versicherungspolice abschließen. Durch die Haftpflichtversicherung wird im Schadensfall sichergestellt, dass die vom Versicherungsnehmer verursachten Schäden bis zur vereinbarten Schadenshöchstsumme abgedeckt sind. Diese nationalen Versicherungspolicen würden aber im grenzüberschreitenden Kfz-Verkehr im jeweiligen Ausland ihre Gültigkeit verlieren. Zudem sind innerhalb der EU die Regelungen der Kfz-Haftpflichtversicherungen oft sehr unterschiedlich. So differieren beispielsweise die Versicherungssummen von Staat zu Staat erheblich.

Die internationale Versicherungskarte im Einsatz

Mit Hilfe der internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr soll daher vermieden werden, dass Kraftfahrer für unterschiedliche Staaten jeweils entsprechend unterschiedliche Versicherungspolicen nachkaufen müssen. Die internationale Versicherungskarte, wegen ihrer Farbe auch Grüne Versicherungskarte genannt, muss inzwischen bei vielen Auslandsfahrten nicht einmal mehr zwingend mitgeführt werden. Da sie aber die Unfallabwicklung erheblich vereinfachen kann, empfiehlt sich die Mitnahme dennoch sehr. Sinnvoll ist ebenfalls die zusätzliche Mitnahme einer Kopie der Grünen Versicherungskarte, die dem Unfallgegner dann im Schadensfall mitgegeben werden kann.

Die internationale Versicherungskarte ist für den Versicherungsnehmer der Nachweis dafür, dass er im Besitz einer den Bestimmungen des jeweiligen Staates entsprechenden Haftpflichtversicherung ist. Außerdem sind auf ihr die Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros aufgelistet. An diese Büros kann sich ein Unfallgeschädigter im Schadensfall wenden. Da der Versicherungsschutz in den einzelnen Staaten unterschiedlich sein kann, ist es sehr empfehlenswert, sich vor der Auslandsfahrt über den jeweiligen nationalen Versicherungsschutz genau zu informieren. Die Gültigkeit der Grünen Versicherungskarte ist derzeit auf über 45 Staaten (Europa und Mittelmeeranrainer) begrenzt. Koordiniert wird die Grüner Versicherungskarte durch das Council of Bureaux mit Sitz in Brüssel.