Die Kaskoversicherung bietet Schutz für das eigene Fahrzeug
von AF
Einen Schutz für eigene Schäden bieten Kaskoversicherungen. Sie schützen das eigene Fahrzeug vor Schäden und zwar nicht nur bei selbst verschuldeten Verkehrsunfällen, sondern auch bei sonstigen Schäden. Hinsichtlich der Frage, bei welchen Schadensarten die Kaskoversicherung die Erstattung übernimmt, unterscheidet man die Teilkasko und die Vollkasko. Bei beiden handelt es sich im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung um freiwillige Versicherungen. Schließlich soll es jedem selber überlassen sein, ob ihm sein Fahrzeug so viel bedeutet, dass er ihn mit einer Kaskoversicherung vor möglichen Schäden absichern möchte. Die Berechnung der Monatsbeiträge erfolgt analog zur Haftpflichtversicherung anhand Typenklasseneinstufungen nach Kriterien wie Fahrzeugtyp, Anmeldungsort und Parkmöglichkeiten.
Teilkaskoversicherungen decken alle typischen Schäden ab, die nicht durch Verkehrsunfälle verursacht wurden
Da es sich bei der Teilkasko um eine freiwillige Versicherung ohne gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungskatalog handelt, variieren die Leistungen von Versicherer zu Versicherer. Aber in Anbetracht des langen Bestehens der Teilkaskoversicherungen hat sich mittlerweile ein branchenweiter Konsens hinsichtlich der Kernleistungen eingependelt.
Für gewöhnlich umfasst das Leistungsspektrum einer Teilkasko:
- Brandschäden
- Schäden durch Diebstahl
- Blitzschlag sowie Hagel- und Sturmschäden
- Schäden infolge von Überschwemmungen
- Wildunfälle
- Glasbruchschäden
- Kabelschäden durch Kurzschluss oder Marderbiss
Die Vollkaskoversicherung
Die Vollkasko behält das Leistungsangebot der Teilkasko und erweitert diesen um weitere Schäden. Die wahrscheinlich am meisten geltend gemachte Schadensart sind Schäden am eigenen Fahrzeug infolge selbst verursachter Verkehrsunfälle. Ferner sind auch Schäden durch rechtswidriges Einwirken von Dritten erfasst. Wer fremdes Eigentum beschädigt, ist zu deren Ersatz verpflichtet. Ist dieser aber nicht auffindbar, muss der Versicherungsnehmer einer Vollkasko nicht auf den Schäden sitzen bleiben, sondern seine Versicherung bemühen.
Keine Leistungsanspruch bei Kaskoversicherungen
Nicht erfasst, weder von der Teilkaskoversicherung noch von der Vollkasko, sind vorsätzliche Schadensherbeiführungen durch den Versicherungsnehmer, einfache Reifenschäden, Schäden infolge von legalen und illegalen Rennen sowie radioaktive Strahlungsschäden.