Die Neuwertklausel der Kfz-Versicherung im Profil

von AF

Die Anwendung der Schwacke-Liste ist bei sämtlichen Versicherungen in Deutschland etabliert und gibt dem Fahrzeughalter die Sicherheit, bei jeder Versicherung die gleiche Leistung beim Totalschaden zu erhalten. Da ein Neuwagen in den ersten Monaten nach der Erstzulassung bereits spürbar an Wert verliert, entsteht allerdings ein gefühltes Missverhältnis zwischen dem tatsächlichen Zeitwert und dem Werteindruck des Fahrzeugbesitzers. Erleidet ein Automobil z. B. wenige Monate nach der Erstzulassung einen Totalschaden, wird es bereits viele Hundert oder einige Tausend Euro an Wert eingebüßt haben. Für den Fahrzeugbesitzer ist das Auto jedoch vom Gefühl her weiterhin neu, so dass Abschläge im Schadenersatz nur sehr ungern hingenommen werden.

Die Kfz-Versicherungen kennen diesen Umstand und haben deshalb die Neuwertklausel in nahezu jede Kaskoversicherung integriert. Die Klausel gibt einfach gesagt an, über welchen Zeitraum hinweg nach der Erstzulassung die Erstattung des Neuwertes erwartet werden darf. Die Versicherung sichert ihren Kunden somit zu, für die ersten Monate nach der Anmeldung nicht den Zeitwert nach Schwacke-Liste anzurechnen, sondern exakt den Neuwert des Fahrzeugs zurückzuerstatten. Mit diesem Geld dürfte der Versicherungsnehmer keine Probleme haben, ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben, dass in dieser kurzen Zeitspanne weiterhin als hochwertiger Neuwagen angeboten wird.

Welche Fristen bei der Neuwertklausel möglich sind

Wie lange die Neuwertklausel gewährt wird, hängt entscheidend von der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif ab. Als Standard hat sich eine Frist von sechs Monaten etabliert, Entscheidung für dieses Datum ist der Tag der Erstzulassung. Vielen Versicherungsnehmern erscheint diese Frist zu kurz, so dass bei stärkeren Tarifvarianten auf einen längeren Zeitraum von zwölf oder 24 Monaten vertraut werden kann. Im Regelfall lässt sich die Neuwertklausel nicht explizit ausdehnen, vielmehr sind längere Fristen Teil eines Premium-Tarifs, der noch viele weitere Extras im Kaskoschutz zu bieten hat. Hier hat jeder Versicherungsnehmer individuell zu überlegen, ob die Ausdehnung der Neuwertklausel Sinn ergibt oder der zusätzlich hierfür verlangte Jahresbeitrag als zu teuer erscheint.