Die Neuwertklausel für Einzelzeile: Die Klausel Abzug Neu für Alt

von AF

Alle Ausführungen zur Neuwertklausel setzen voraus, dass ein Neufahrzeug zu einem Totalschaden gelangt ist und in seinem Neupreis ersetzt werden soll. Eine weniger gravierende Situation liegt vor, wenn lediglich einzelne Fahrzeugteile beschädigt wurden und ersetzt werden müssen. Unabhängig davon, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt, kommen beim Einbau von Bremsen, Stoßdämpfern & Co. ausschließlich Neuteile infrage. Und auch hier ergeben sich Unterschiede je nach Versicherungstarif, da nicht jeder Versicherer den Neupreis dieser Ersatzteile übernimmt.

Konkret wird die Regelung unter der Klausel Abzug Neu für Alt zusammengefasst. Gemeint ist hiermit, dass die Versicherung den Zeitwert der beschädigten Autoteile ermittelt und lediglich diesen beim Ersatz der Teile durch neues Equipment auszahlt. Die Regelung ist als unvorteilhaft für den einzelnen Versicherungsnehmer zu sehen, der nach einem Schaden durch den sinkenden Wert der Verschleißteile bestraft wird und dennoch nicht auf den Einbau von Neuteilen verzichten kann. Im Wettbewerb der Kfz-Versicherungen untereinander hat sich diese Klausel in den letzten Jahrzehnten daher zur Seltenheit entwickelt, ist jedoch nicht ganz aus der deutschen Versicherungslandschaft verschwunden. Gerade bei Basistarifen, bei denen ein geringer Jahresbeitrag im Vordergrund steht, dürfte der Abzug Neu für Alt weiterhin zu finden sein. Eine gezielte Überprüfung ist anzuraten, bevor es zum Abschluss eines Tarifs mit unerwünschten Regelungen kommt.

Alle Klauseln der Kfz-Versicherung überblicken und den richtigen Tarif finden

Die Neuwertklausel gehört ebenso wie der Abzug Neu für Alt zu den zahlreichen Klauseln, die sich in den letzten Jahren in der deutschen Autoversicherung etabliert haben und zu einer komplexen Tariflandschaft führen. Gerade im Bereich der Teil- und Vollkaskoversicherung weist jeder Versicherer seine Besonderheiten auf und rechnet eigene Klauseln mit unterschiedlichen Leistungen und Fristen ein. Für den einzelnen Autofahrer heißt es deshalb, nicht voreilig einen Vertragsabschluss zu suchen und sich mit den einzelnen Klauseln kritisch auseinanderzusetzen. Zum einen besteht die Gefahr, zu wenige sinnvolle Leistungen beim Versicherungsschutz zu erhalten, zum anderen wird für ein zu umfangreiches Leistungsspektrum ein immens hoher Jahresbeitrag gezahlt. Durch den rechnerischen Vergleich im Internet lässt sich das Problem mühelos lösen.

Die Analyse über einen Tarifrechner gibt jedem Fahrzeughalter im Vorfeld die Möglichkeit, sämtliche Leistungen und Klauseln nach eigenen Vorstellungen anzugeben. Hierbei kann bewusst entschieden werden, ob der Neuwert bzw. Kaufpreis des Fahrzeugs abzusichern ist und über wie viele Monate hinweg der Schutz gelten soll. Alleine an den Vorgaben des Interessenten wird anschließend analysiert, welche Versicherungen und Tarife genau diese Leistungen zu bieten haben und einen Vertragsabschluss nahelegen. Der Vergleich der Konditionen ist preislich sortiert und zeigt direkt auf, wo die gewünschten Leistungen am günstigsten zu haben sind. Der Versicherungswechsel wird auf dieser Basis sinnvoll und zugleich kostenoptimiert durchgeführt.