Die Personengruppe der nicht versicherbaren Personen

von AF

Der Begriff Nicht versicherbare Personen kommt aus der Versicherungsbranche. Darunter zählen Personen, die Geisteskrank oder dauerhaft schwer pflegebedürftig sind. War die jeweilige Person zum Abschluss der Versicherung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und verliert diese beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit, so ist dieser Mensch ab eintritt der Behinderung nicht mehr versichert oder versicherbar. Beiträge, welche ab Eintritt dieses schwerwiegenden Ereignisses entrichtet wurden, werden in voller Höhe zurück erstattet.

Nicht versicherbare Berufsgruppen

Aber auch bestimmte Berufsgruppen mit erhöhtem Risiko für Leib und Leben gelten als nicht versicherbar. Wenn überhaupt können Versicherungen für diese Personen nur gegen Zahlung eines stark erhöhten Beitrags versichert werden. Darunter zählen unter Anderem Rennfahrer, Tierbändiger, Artisten, Taucher, Sprengpersonal, Leibwächter, Fahrer von Geldtransportern und Menschen, die ihren Arbeitsort unter Tage haben. Das Risiko eines aus einer dieser Tätigkeiten zu erwartenden Unfalls ist den Gesellschaften zu hoch und daher gelten diese Menschen als nicht versicherbare Personen.

Weitere Fälle der nicht versicherbaren Gruppen

Weiterhin nicht oder nur eingeschränkt versichert sind zum Beispiel Unfälle, die aus einer Straftat resultieren, welche unter Einfluss von Drogen und Alkohol passieren, Unfälle, die bei der Teilnahme an Rennveranstaltungen stattfinden, Gesundheitsschäden von Strahleneinwirkung oder Vergiftungen durch die orale Einnahme giftiger Stoffe. Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollte dabei genau auf das Preis-Leistung-Verhältnis und die jeweiligen Vertragsbedingungen geachtet werden. Unter Umständen ist es möglich, Risikogruppen bei Zahlung eines sehr hohen Beitrags dennoch zu versichern und so zumindest das Risiko der aus einem Unfall resultierenden Schäden und Beeinträchtigungen für die Familie zu mindern.