Für Versicherungsbeiträge wird eine Versicherungssteuer fällig
von AF
Für Versicherungsbeiträge wird eine Versicherungssteuer fällig, die oftmals mit der Mehrwertsteuer verwechselt wird. Dies kommt daher, das für einige Versicherungen wie die Unfall- oder Schadensversicherung eine Steuer von 19 % erhoben wird.
Versicherungssteuer von 14 Prozent
Allerdings muss nicht für jede Versicherung 19 Prozent gezahlt werden. Hier gilt ein Steuersatz von 14 Prozent. Davon betroffen sind zum Beispiel die Feuerversicherung und alle angrenzenden Arten von Versicherungen. Allerdings sind das die einzigen Arten die diesen Steuersatz beinhalten, wobei es noch Ausnahmen gibt, die absolut keine Versicherungssteuer kosten. Dies sind alle gesetzlichen Krankenversicherungen sowie auch private Krankenversicherungen. Hierzu gehören auch alle Renten- und Kapitallebensversicherungen.
Versicherungen mit 18 % Versicherungssteuer
Dies sind Hausratversicherungen, wobei allerdings Wohngebäudeversicherungen nur einen Prozentsatz von 17,15 % betragen. Allerdings ist auf jedem Versicherungsschein immer der genaue Prozentsatz ausgewiesen, damit jeder über die Höhe genau Bescheid weiß. Diese Steuer wird nur für Versicherungen fällig und hat im eigentlichen Sinn deshalb auch nichts mit der Mehrwertsteuer zu tun. Denn hier wird auf alle Artikel 19 % fällig, außer auf wenige Einzelfälle. Dies gilt zum Beispiel für Printmedien wie Zeitungen. Diese werden mit nur 7 % versteuert. Also hat die Mehrwertsteuer nichts mit Versicherungen zu tun, auch wenn dies auf den ersten Blick so erscheint. Natürlich ist die Höhe der Steuer für jede Versicherungsart gesetzlich geregelt, womit diese bei jedem Versicherungsunternehmen gleich berechnet wird. Berufsunfähigkeitsversicherungen sind deshalb auch gänzlich ohne Steuer, was dann wiederum ein Vorteil für die Versicherungsnehmer ist. Wichtig ist auch das diese Steuer für Versicherungen immer erhoben wird, unabhängig vom eigentlichen Versicherungsunternehmen.