Für welche Arten von Konflikten ist ein Versicherungsombudsmann zuständig
von AF
Sachlich ist der Einsatzbereich des Ombudsmanns in Versicherungsfragen nicht beschränkt, seine Dienste können von der Haftpflicht- über die Rechtsschutz bis zur Kfz-Versicherung in Anspruch genommen werden. Auch die Art der Konfliktsituation ist zunächst nicht eingegrenzt, wobei in der Versicherungspraxis im Regelfall ein Bescheid der Versicherung den Anlass für einen Konflikt zwischen beiden Vertragsseiten darstellt. Der Bescheid bezieht sich oftmals auf die ausbleibende Kostenübernahme nach einem entstandenen Schaden des Versicherungsnehmers, auch die Einschränkung von Leistungen oder eine Beitragserhöhung können den Anlass von Konflikten darstellen. Viele dieser Fälle sind durch den Versicherungsombudsmann schnell abgearbeitet, da es sich um Klassiker der Versicherungsbranche handelt und dem Unverständnis des Versicherungsnehmers bezüglich gültiger Regelung zuzuschreiben sind. Hierneben gibt es jedoch fundierte Streitfälle, bei denen z. B. die Auslegung des Vertragstextes zwei Interpretationen zulässt. Auch fehlerhafte Bescheide der Versicherung, die vielfach durch die automatische Dokumentenerstellung in diesen Großunternehmen begründet liegen, werden Ombudspersonen im Versicherungsbereich gerne vorgelegt.
Sinn und Zweck des Einsatzes von Ombudspersonen
Der Versicherungsombudsmann e. V. besteht aus einer Großzahl an eingetragenen Versicherungsgesellschaften in Deutschland, die als Mitglieder einen zentralen und neutralen Anlaufpunkt für den einzelnen Verbraucher bieten. Durch diese Zusammensetzung zögern manche Versicherungsnehmer die Kontaktaufnahme zum Versicherungsombudsmann, da sie denken, die Schlichtungsstelle würde aufgrund ihrer Mitglieder eher zu Gunsten der Versicherungen entscheiden. Genau dies ist nicht der Fall, so dass von einer unabhängigen Schlichtungsstelle gesprochen werden kann.
Bei vielen Streitfragen, die nicht durch eine Schlichtungsstelle wie dem Versicherungsombudsmann e. V. gelöst werden können, bleibt dem Betroffenen keine andere Wahl als vermeintliches Unrecht zu akzeptieren oder seine Ansprüche juristisch in einem Gerichtsverfahren durchzusetzen. Diese sind deutlich kostspieliger und mit größeren Mühen verbunden, so dass die Versicherungen selbst daran interessiert sind, einen Konflikt vor Gericht zu vermeiden. Den Streit außergerichtlich über einen Ombudsmann abzuklären, ist der einzig sinnvoll Schritt hierzu, wobei eine neutrale und sachliche Behandlung aller Streitfälle gewährleistet ist.