Für welche Versicherungsnehmer ist die Neuwertklausel sinnvoll
von AF
Ein neues Fahrzeug zu kaufen und im deutschen Straßenverkehr anzumelden, ist je nach Fabrikat und Modell ein teures Unterfangen. Leider bleibt der gehobene Wert eines Fahrzeugs im Laufe von Monaten und Jahren nicht erhalten, bereits ein Jahr nach der Erstzulassung hat ein KFZ im Regelfall 15 bis 20 Prozent seines Wertes eingebüßt. Der Fahrzeughalter bekommt dies empfindlich zu spüren, wenn er kurze Zeit nach der Erstzulassung einen Schaden erleidet und schlimmstenfalls das gesamte Auto ersetzen muss. Mit der sogenannten Neuwertklausel lässt sich verhindern, dass der Autobesitzer auf Differenzbeträgen bei der Schadensregulierung sitzenbleibt und den vollen Neuwert als Schadenersatz erwarten kann.
Neuwert und Zeitwert in der Kfz-Versicherung unterscheiden lernen
Wie bei allen Sachversicherungen ist auch im Kaskobereich einer Kfz-Versicherung die Höhe des Schadenersatz ein wichtiger Faktor. Aus verständlichen Gründen ersetzt eine Autoversicherung nicht in jedem Fall den Neuwert eines Fahrzeugs, falls es zu einem Totalschaden kommt. Wäre dies der Fall, würde ein fünf Jahre altes Auto mit erheblichen Gebrauchsspuren beim Totalschaden durch einen echten Neuwagen derselben Baureihe ersetzt. Stattdessen zahlt die Kfz-Versicherung als Schadenersatz den Zeitwert nach der Schwacke-Liste, der mehr oder weniger als Wiederbeschaffungswert gewertet werden kann.
Die Schwacke-Liste ist eine umfassende Aufstellung sämtlicher Fahrzeuge und Modelle, die auf deutschen Straßen unterwegs ist. Die Liste umfasst komplette Fahrzeuge ebenso wie einzelne Fahrzeugteile und gibt ihren Wert im Laufe der Jahre an. Mit jedem Jahr, die eine Baureihe existiert und im deutschen Straßenverkehr unterwegs ist, findet ein Abschlag auf den ursprünglichen Neupreis statt. Sollte es zu einem Totalschaden kommen, wird das Alter des Fahrzeugs überprüft und der Zeitwert nach Schwacke-Liste abgelesen. In welchem Zustand sich das Auto explizit befand und ob in diesem Sonderzubehör verbaut war, spielt nach Auswertung durch die Schwacke-Liste keine Rolle. Der abgelesene Zeitwert wird dem Versicherungsnehmer ausgezahlt, der hiermit ein neues Fahrzeug kaufen bzw. eine andere Investition tätigen kann.