Gesetzliche Grundlagen für die Kfz Beiträge
von AF
Jeder Versicherte kann sich in Deutschland aussuchen, wann er seine Beiträge bezahlen möchte. Auch die Form ist jedem Versicherten freigestellt. Dazu können sowohl Überweisungen als auch Einzugsermächtigungen dienen. Dennoch muss gewährleistet sein, dass sie Versicherungsbeitrage im Vorhinein entrichtet werden. Damit ist die Zahlungsfrequenz bereits festgelegt. Der Versicherungsnehmer kann auch entscheiden, ob die Beträge einmal im Monat, einmal im Vierteljahr oder einmal im halben Jahr bezahlt werden. Jedes Mal, wenn sich ein Versicherungsnehmer für eine unterjährige Zahlungsweise entscheidet, also monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich, entstehen Ratenzuschläge. Dabei richtet sich die Hohe der Ratenzuschläge nach dem Zeitraum, der zwischen den Zahlungen liegt.
Die Ratenzuschlage betragen in der Regel zwischen 3 und 7 Prozent. Die Berechnung nimmt die jährliche Gesamtsumme als Grundlage. Sie können auch als ein Kreditzins der Versicherungsgesellschaften betrachtet werden. Diese stellt doch den Versicherungsbeitrag für das ganze Jahr in Rechnung.
Wie setzen sich die Beträge zusammen?
Und obwohl die monatliche Zahlungsweise die meisten Zuschüsse bringt, sind nur wenige Kfz-Versicherungen mit dieser Zahlungsweise einverstanden. Die meisten werben sogar mit der jährliche Zahlungsweise. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer darüber hinaus auch noch für eine Einzugsermächtigung hat er den besten Vertrag abgeschlossen. Für den Versicherer bedeutet diese Kombination nämlich den geringsten Verwaltungsaufwand für die Versicherungsgesellschaft. Manche Versicherungen gehen sogar soweit, dass sie nur noch den automatischen Einzug der Beiträge akzeptieren. Zahlungsträger werden erst gar nicht mehr versendet. Werden Einzuge nicht eingelöst, kommt es zum Mahnverfahren. Diese sind der Grund für zusätzliche Kosten, die von der Kfz-Versicherung an den Versicherten weitergegeben werden, sodass der Versicherte versuchen sollte sie zu vermeiden. Vielfach verlässt eine solche Nichtzahlung zu der Wahl von der Zahlung eines Jahresversicherungsbeitrages in mehreren Perioden. Trotzdem müssen auf diesem Wege Ratenzuschläge in Kauf genommen werden, die keine zusätzlichen Leistungen ergeben.
Dennoch ist die Zahlungsweise unabhängig vom Versicherungsschutz, der Schadensfreiheitsklassen und den Deckungssummen. Ganz egal wie gezahlt wird: im Laufe der Jahre sinkt der Beitrag, sobald es sich um schadensfreie Jahre handelt. Auf diese Weise können Versicherte auch Prozente sparen. Dann ist auch die jährliche Zahlungsweise wiederum einfacher und kann zum Einsatz kommen. Da der Zuschlag keinen Mehrwert hat, kann diese Ersparnis auch in einer kurzfristigen Anlage Rendite bringen. Mit der Zeit und dem Zinseszinseffekt ergibt sich so ein beachtlicher Betrag, der bereits einen Jahresbeitrag ersetzen kann.