GKV Bedingungen von der sogenannten Versicherungsfreiheit
von AF
Arbeitnehmer in Deutschland können unter bestimmten Bedingungen von der sogenannten Versicherungsfreiheit profitieren. Dies ist immer dann der Fall, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt höher ausfällt, als die Versicherungspflichtgrenze. Fällt die Verpflichtung weg wird umgangssprachlich von der Krankenversicherungsfreiheit des Arbeitnehmers gesprochen. Im Fall der Krankenversicherungsfreiheit ist der Arbeitnehmer in der Lage, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung auswählen.
Der Arbeitgeberbeitrag fällt in beiden Fällen für den krankenversicherungsfreien Beschäftigten an, in diesen Fällen wird häufig auch vom Beitragszuschuss gesprochen. Unter Versicherungsfreiheit kann zum anderen aber auch die freie Auswahl des Versicherungsanbieters verstanden werden.
Wann ist die Krankenversicherungsfreiheit für den Versicherungsnehmer gegeben?
Ein Beschäftigter ist immer dann krankenversicherungsfrei, wenn sein regelmäßiges Arbeitsentgelt im laufenden Kalenderjahr die Krankenversicherungspflichtgrenze überschreitet und dieses auch in absehbarer Zeit, zum Beispiel über einen Zeitraum von einem Kalenderjahr, noch über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Ob ein Beschäftigter bereits in Deutschland, dem Ausland oder bei einem anderen Unternehmen beschäftigt war, ist für die Versicherungsfreiheit nicht von Bedeutung, auch eine Tätigkeit im Beamten-Bereich ist unerheblich für die freiwillige Versicherungsentscheidung des Arbeitnehmers. Maßgeblich ist vor allem das Jahresarbeitsentgelt, welches der Arbeitnehmer erhalten hat.
Prüfung der Versicherungsfreiheit
Die Prüfung der Freiheit erfolgt anhand des Entgeltes. Dabei werden unterschiedliche Zeitpunkte berücksichtigt. Zum einen der Eintritt des neuen Beschäftigungsverhältnisses und zum anderen der Jahreswechsel. Der Jahreswechsel muss gerade dann berücksichtigt werden, wenn der Mitarbeiter in den vorherigen Jahren mehr Entgelt bezogen hat, als es die Krankenversicherungspflichtgrenze zulässt.
Bei der Überprüfung sind Besonderheiten zu berücksichtigen, gerade die Versicherungspflichtgrenze für langjährig privat Krankenversicherte ist von Bedeutung.