Grüne Karte für Motorradversicherungen

von AF

Grüne Karte auch Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr genannt, ist ein Dokument zum Nachweis von Versicherungsschutz bei Auslandsreisen. Die Grüne Karte bietet Versicherungsschutz im jeweiligen Gastland und enthält wichtige Informationen über das Fahrzeug, den Halter und die Versicherung. Die Basis für die Grüne Karte Verordnung findet sich im Londoner Abkommen aus dem Jahre 1949, dem alle Länder Europas, Staaten im Nahen Osten und die Mittelmeer-Anrainerstaaten angehören. Passiert ein Unfall im jeweiligen Gastland, so kann der Motorradfahrer dem Geschädigten anhand der Grünen Karte eine Regulierungshilfe nennen. Deshalb sollte dieser Versicherungsnachweis im Ausland immer mitgeführt werden. Sie beinhaltet alle prekären Daten, die man bei einem Unfall aufschreiben sollte, außerdem sind auf der Rückseite des Dokumentes die Adressen der Grüne-Karten-Büros vermerkt, die der Geschädigte anrufen kann. Die Bearbeitung eines Schadens gestaltet sich somit erheblich einfacher.

Grüne Karte als Nachweis für eine gültige Motorradversicherung

Die Grüne Karte hat eine Gültigkeit von drei Jahren und ist beim Versicherungsanbieter zu bekommen. Wer allerdings mit dem Motorrad in ein anderes Europäisches Land reist, braucht in der Regel keinen Versicherungsnachweis inform der Grünen Karte. Es genügt das Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Die Schweiz und Kroatien gehören beispielsweise zu den Ländern, während bei Fahrten nach Italien die Grüne Karte mitgeführt werden sollte. Auch bei Reisen nach Rumänien, in die Türkei, nach Mazedonien und Moldawien ist das Mitführen der Grünen Karte Pflicht. Bei Straßenkontrollen sollte der Motorradfahrer aber damit rechnen, dass nach der Grünen Karte verlangt wird. Darüber hinaus ist der Abschluss von separaten Motorradversicherungen beim Überqueren von Grenzen hinfällig geworden. Es kann mit dem Motorrad dennoch in Länder gereist werden, in denen es keine Pflicht ist, eine Grüne Karte mitzuführen.

Die große Grüne Karte ist ein erweiterter Versicherungsschutz

Zu der normalen Grünen Karte gibt es die Große Grüne Karte, die von der Versicherung ausgestellt werden muss. Sie ist notwendig, wenn ein entfernteres Land bereist werden soll. Dies sind der Iran, Marokko, Tunesien und Russland. Die Türkei hat in Sachen Versicherungsschutz Einschränkungen, so dass der Schutz auch mit der Großen Grünen Karte nicht für die ganze Türkei gilt. Viele Versicherungsanbieter erhöhen die Prämien während der Reise in ein solches Land. Wird die Karte vergessen oder es wird ein falsches Länderkürzel angegeben, so muss der Motorradfahrer bei der Einreise eine sogenannte Grenzversicherung für das jeweilige Land abschließen.

Motorradversicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben

Im Rahmen der Internationalen Versicherungskarte ist außerhalb Europas nur Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, aber nicht in der Fahrzeug- und Kraftfahrt-Unfallversicherung. Eine Erweiterung dieses Schutzes muss mit der Versicherung separat abgeschlossen werden. Da die Karte vom Motorradversicherer ausgestellt wird, gilt sie als Nachweis zu einer Haftpflichtversicherung. Denn eine Haftpflichtversicherung ist auch für den Motorradfahrer Pflicht. Sach-, Personen und Vermögensschäden unterliegen der Haftpflichtversicherung. Um im Schadensfall gut vorgesorgt zu haben, wird eine Deckungssumme vom Gesetzgeber über 7,5 Millionen Euro empfohlen, 50.000 Euro für Vermögensschäden und 1 Million Euro für Sachschäden. Motorradversicherungen sind Pflicht auch wenn Mofas oder Quads nicht bei der Straßenverkehrsbehörde gemeldet werden müssen. Eine Haftpflichtversicherung muss dennoch abgeschlossen werden, sie ist käuflich zu erwerben durch das Versicherungskennzeichen.

Eine Kraftfahrthaftpflichtversicherung ist für jeden Motorradhalter gesetzlich vorgeschrieben. Er garantiert damit einem Geschädigten im Schadensfall Ersatzleistungen und schützt damit seine wirtschaftliche Existenz. Die Versicherung übernimmt bis zur vereinbarten Versicherungssumme die Kosten für Personen- und Sachschäden, außerdem Vermögensschäden. Auch werden die Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen übernommen. Teil- und Vollkaskoversicherungen sind freiwillig. Die Teilkaskoversicherung tritt ein wenn Schäden durch Brand, Diebstahl, Sturm, Glasbruch, Hagel, Haarwild und Überschwemmungen entstehen. Die Vollkaskoversicherung umschließt die Teilkaskoversicherung und zusätzlich Schäden durch böswillige Handlungen durch unbekannte Dritte, einen selbstverschuldeten Unfall und Fahrerflucht. Diese Versicherungen werden mit und ohne Selbstbeteiligung vergeben. Je nachdem wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt, kann sich der Versicherungstarif verringern. Ob es Sinn macht, so eine Versicherung abzuschließen, hängt auch vom Alter des Fahrzeuges ab.

Die Grüne Karte vermittelt Versicherungsschutz im Ausland

Für Fahrten innerhalb Deutschlands braucht keine internationale Versicherungskarte mitgeführt zu werden. Doch fährt man ins Ausland und es kommt dort zu einem Unfall, so wird eine korrekte Abwicklung nur in Verbindung mit der Grünen Karte passieren. Es ist Pflicht die Karte im Ausland bei seinen Motorradpapieren mit sich zu führen. Die Karte stellt der Versicherer aus und schickt sie per Post sofort nach Beantragung zu. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten und es besteht Sicherheit, wenn es im Ausland zu einem Unfall kommt. Die Karte muss exakt auf das Motorrad ausgerichtet sein und sollte ein Jahresalter von einem Jahr nicht überschritten haben. Jeder Motorradfahrer kann die internationale Versicherungskarte bei seinem Versicherer anfordern und so gegen einen Unfall im Ausland vorsorgen. Es wird zu der grünen Karte empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschließen. Diese gewährleistet absoluten Schutz für den Fahrer und Mitfahrer. Diese muss so ausgewählt werden, dass sie auch im Ausland Gültigkeit hat und nicht nur auf deutschen oder europäischen Straßen gilt. Wer sicher reisen möchte, der sollte immer die grüne Karte mit sich führen und eine adäquate Unfallversicherung abgeschlossen haben. Das Mitführen der Grünen Karte ist innerhalb der Länder Pflicht, die ein Abkommen abgeschlossen haben, welche eine problemlose Abwicklung von Ausländern die einen Unfall verursacht haben, wünschen.

Schnelle und kompetente Abwicklung nach einem Unfall im Ausland

Die Grüne Karte ist bei der Einreise nach Italien und Spanien nicht zwingend notwendig. Aber die Vorlage wird dennoch verlangt, wenn ein Unfall geschieht. Eine Frage der Sicherheit ist es deshalb die internationale Versicherungskarte immer mit sich zu führen, besonders auf Reisen ins Ausland. Sie gewährt in all denen Länder, die das Abkommen mit unterschrieben haben bzw. an die Regelung der Versicherer angeschlossen sind Sicherheiten. Es ist sicher in einem Schadensfall auf eine zeitnahe Abwicklung zu hoffen und die Dokumente der Versicherung immer mit sich zu führen. Kann bei einem Unfall im Ausland die internationale Versicherungskarte vorgezeigt werden, so ist eine Behandlung durch die örtliche Behörden zuvorkommender, ebenfalls braucht der Unfallgegner nicht lange auf eine Kostenübermittlung von der Versicherung zu warten.

Ein Hinweis ist zu beachten: Die grüne Karte bei Motorradversicherungen ist nicht dauernd gültig. Auch muss sie vernichtet werden, wenn das Motorrad verkauft wird und es wird ein neues Fahrzeug angemeldet. Vor einer Abreise ins Ausland sollte das Augenmerk auf den Daten die auf der Karte gespeichert sind liegen, um sich so eine zeitnahe Deckung bei Haftpflichtschäden zu gewährleisten. Wer sich einen sicheren Aufenthalt im Ausland gönnen möchte, der sollte neben der internationalen Versicherungskarte für Motorradversicherungen auch einen doppelten Unfallbericht bei seinen Unterlagen haben. Auch wenn der Motorradfahrer den Unfall nicht verschuldet hat, sollte auf einen Unfallbericht nicht verzichtet werden. So kann er sich vor unakzeptablen Forderungen absichern, die eventuell vom gegnerischen Versicherungsanbieter an den Heimatort eintreffen könnten. Auch wenn der Motorradfahrer im Besitz der Grünen Karte ist, sollte man einen nicht verschuldeten Unfall nicht zugeben, sondern den Unfallbogen für sich und den Versicherungsanbieter in doppelter Ausführung ausfüllen und damit für den Unfallgegner plausibel machen.

Sorgenfreier Aufenthalt im Ausland mit der Grünen Karte

Die Grüne Karte hat ihren Namen aufgrund der grünen Farbe und ihren gespeicherten Daten auf der Rückseite. Mit ihr kann man ins Ausland reisen und hat einen Versicherungsschutz im Gepäck. Auch bei einem Autoneukauf und Versicherungswechsel kann die internationale Versicherungskarte für Motorradversicherungen gleich mit angefordert werden. Die Grüne Karte bietet keinen Unfallschutz im herkömmlichen Sinne, so dass eine gleichzeitig abgeschlossene Unfallversicherung Sinn macht. Ein sorgenfreier Aufenthalt im Ausland wird garantiert mit der Mitnahme der Grünen Karte für Motorradversicherungen und einer moderaten Unfallversicherung, die nicht nur im Ausland greift. Heute braucht man die Grüne Karte bei EU-Auslandsfahrten in der Regel nicht mehr, sie wurde durch das Kennzeichenabkommen revidiert. Dabei zählt das amtliche Kennzeichen des Motorrades für den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Aber trotz allem, dass es bei Fahrten ins europäische Ausland nicht mehr Pflicht ist, die Grüne Karte für Motorradversicherungen mit sich zu führen, ist es besser sie dennoch bei den Papieren zu haben, da sich die eventuellen Schäden besser abwickeln lassen. Die Grüne Karte kann auf Anfrage beim Haftpflichtversicherer verlangt werden.

Ein Versicherungsvergleich bei Motorradversicherungen ist sinnvoll

Auch wenn vielfach das Motorrad nur saisonmäßig angemeldet ist, kann man durch einen Vergleich bei Motorradversicherungen hohe Kosten minimieren. Um sein Motorrad anzumelden muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, ebenso muss ein Saisonkennzeichen vorgelegt werden. Bei einer Motorradversicherung sollte eine Teil- oder Vollkaskoversicherung überlegt werden, denn wie beim Auto übernimmt auch die Haftpflicht beim Motorrad nicht alle Kosten für entstandene Schäden, sondern es werden nur die Schäden des Unfallgegners abgedeckt. Gerade wenn das Bike teuer war, ist eine umfassende Versicherung zu überlegen. Mit einem Motorradversicherungs-Vergleich kann man Transparenz in die einzelnen Angebote der Versicherer bringen, zu teure Versicherungen ausschließen und sich auf günstige Anbieter mit den gleichen Konditionen fokussieren.

Grüne Karte als Helfer beim Auslandsunfall

Wer also jenseits der deutschen Grenze mit dem Motorrad unterwegs ist, sollte trotz allem in jedem Land die Grüne Karte dabei haben. Obwohl sie in vielen europäischen Ländern nicht mehr Gesetz ist, kann sie eine Schadensabwicklung absolut erleichtern. Erfahren haben gezeigt, dass die Grüne Karte auch in europäischen Ländern nach einem Unfall von den örtlichen Behörden trotz allem noch verlangt wird. Ein Bußgeld darf aber in europäischen Ländern nicht verlangt werden, wenn die Grüne Karte nicht im Gepäck ist. Passiert ein Unfall im Ausland, so kann man sich gegenüber dem Unfallgegner anhand der internationalen Versicherungskarte ausweisen und die örtliche Polizei über den eigenen Haftpflichtschutz aufklären. Auf dem Dokument sind neben den Versicherungsdaten auch die Adressen der Grüne Karte-Büros in den verschiedenen Länden vermerkt, die im Versicherungsfall helfen. Auch sind oftmals örtliche Regulierungspartner angegeben, so dass es am Urlaubsort keine offenen Fragen gibt. Ist ein Unfall eingetreten, so sollten die Anschrift und Versicherung des Unfallgegners und das amtliche Kennzeichen notiert werden. Darüber hinaus sollte man sich die Grüne Karte des Unfallgegners vorlegen lassen und sich die Versicherungsnummer aufschreiben, was eine schnelle Schadensbearbeitung erleichtert.