Grüne Versicherungskarte für Leichtkrafträder
von AF
Die Grüne Karte für Leichtkrafträder ist nach wie vor in vielen verkehrsspezifischen Bereichen geradezu unverzichtbar. So gehört sie dem so genannten "Grüne-Karte-System" an, welches insbesondere EU-weit sowie darüber hinaus in einer Vielzahl anderer Nationen Gültigkeit hat. Frankreich, Italien, Israel, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Andorra, Lettland und Litauen gehören zum Beispiel ebenso zu besagtem System, wie Luxemburg, Malta, Marokko, Irland, der Iran, Griechenland oder Dänemark. Gleichwohl zählen die Schweiz, die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Portugal, Österreich, Ungarn, Slowenien, Schweden, die Niederlande sowie diverse andere Starten dazu.
Dabei ist die Grüne Karte für Leichtkrafträder vor allem in folgenden Ländern ein echtes "Must-have": im Iran, auf Malta, Marokko, in Moldawien, Polen, Russland, Tunesien, Rumänien, in der Türkei, Lettland, in der Ukraine und so weiter. Mittlerweile ist die Grüne Karte gleichwohl in einigen Nationen nicht mehr zwingend bei der Einreise vorzulegen. Zum Beispiel in Spanien, Italien oder anderen Mittelmeerländern. Im Kosovo nützt die Vorlage der Grünen Karte allerdings nur wenig. Wer in das Land einreisen möchte, hat an der Grenze statt dessen eine spezielle (und noch dazu recht kostspielige) Grenzversicherung abzuschließen. Nähere Informationen diesbezüglich sind in der Regel direkt beim Auswärtigen Amt in Erfahrung zu bringen.
Was aber hat es eigentlich damit auf sich und zu welchem Zweck wird sie eingesetzt?
Grundsätzlich ist die Grüne Karte als internationale Versicherungskarte für den facettenreichen Bereich des Kraftverkehrs von Belang. Insgesamt kann mit diesem Kärtchen vor allem im Ausland nachgewiesen werden, dass die betreffenden Leichtkrafträder haftpflichtversichert sind. Zu bedenken ist, dass mit der Grünen Karte lediglich Versicherungsschutz im Rahmen der klassischen Haftpflicht besteht. Wer aber der Ansicht ist, auch die Fahrzeug- und Kfz-Unfallversicherung sei damit im Ausland abgedeckt, irrt. Vielmehr ist es diesbezüglich Pflicht, eine mögliche Ausweitung direkt mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen abzuklären.
Der kleine, aber feine Unterschied
Wenn es um Fahrzeuge geht, deren Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm liegt und demgemäß mit einem "normalen" Kennzeichen ausgestattet sein muss, so ist von einem Leichtkraftrad die Rede. Im Unterschied zu Kleinkrafträdern haben diese also mit Blick auf die Leistung ein klein wenig mehr drauf. Denn Kleinkrafträder sind üblicherweise nicht schneller, als 25 km in der Stunde und müssen daher lediglich mit "kleinen" Versicherungskennzeichen bestückt sein.
Wer rechtzeitig vorsorgt, ist klar im Vorteil
Interessant ist, dass man mittlerweile in der Tat in immer mehr Ländern darauf verzichtet, die Grüne Karte überhaupt vorlegen zu müssen. Zumeist genügt es, wenn Leichtkrafträder mit einem aktuellen Kennzeichen versehen sind; denn dieses reicht als Versicherungsnachweis häufig vollkommen aus. Als "Faustregel" gilt diesbezüglich, auf die Nationen zu achten, in denen das so genannte Kennzeichenabkommen Gültigkeit hat. Soll heißen, dass überall dort, wo das amtliche Fahrzeugkennzeichen als Versicherungsnachweis ausreichend ist, ist die Vorlage der Grünen Karte nicht zwingend vonnöten. Die meisten Versicherungsunternehmen raten allerdings ihren Kunden, die Karte insbesondere in die neuen EU-Mitgliedsländer mitzunehmen. Denn eine solche Vorsichtsmaßnahme trägt maßgeblich dazu bei, die in der Regel lästigen und mitunter äußerst umfangreichen Formalitäten auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Gerade nach einem Unfall steht einem schließlich nur selten der Kopf danach, sich auch noch mit nervigem "Büro-Kram" auseinandersetzen zu müssen.
Wissenswert ist in diesem Zusammenhang allerdings gleichwohl, dass sie mit Blick auf die Einreise in die meisten Länder nach wie vor unverzichtbar ist. Gesetzt den Fall, dass es bei der Einreise - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich ist, die Karte vorzulegen, so werden nicht selten relativ hohe Bußgelder verlangt. In den Ländern, in denen die Grüne Karte nicht vorgelegt werden muss, kann es trotzdem durchaus von Vorteil sein, sie zur Hand zu haben. Von Relevanz ist die zum Beispiel im Rahmen einer Polizeikontrolle oder nach einem Unfall. Schließlich sind auf der Karte spezifische Daten vermerkt, die in besagten Situationen in der Tat sehr hilfreich sein können.
Folgende Daten sind auf der grünen Versicherungskarte unter anderem aufgelistet:
- Daten zum jeweiligen Halter des Fahrzeugs
- detaillierte Angaben zum entsprechenden Fahrzeug
- wissenswerte Hinweise zur Versicherung der Leichtkrafträder
- die Kontaktdaten des Büros der Grünen Karte
In jedem Fall hat man mit der Grünen Karte für Leichtkrafträder sämtliche erforderliche Daten "mit einem Griff" zur Verfügung. Dies ist unter anderem gerade dann von Relevanz, wenn man unmittelbar nach einem Unfall die entsprechenden Stellen über den Schadensfall in Kenntnis setzen will. Auf diese Weise kann eine direkte, unkomplizierte und sofortige Regulierung des entstandenen Schadens erfolgen - und das sogar grenzübergreifend. Selbst mögliche sprachliche Barrieren, die sich ja bekanntlich mitunter im Zuge von Auslandsreisen ergeben, geraten auf diese Weise - dank der Grünen Karte - sehr rasch ins Hintertreffen.
Individuell versichert sein - ein rundum gutes Gefühl
Selbstverständlich ist die Grüne Karte für Leichtkrafträder allerdings keineswegs ausschließlich zur Regulierung von Unfällen oder anderen Vorkommnissen im Ausland von einer geradezu fundamentalen Bedeutung. Sondern auch, wenn es darum geht, innerhalb von Deutschland einen Unfall adäquat abzuwickeln, ist sie unverzichtbar. Nämlich dann, wenn ein ausländisches Fahrzeug mit involviert ist. Dank des Grüne-Karte-Systems kann es also in der Regel um einiges leichter sein, etwaige Ansprüche bei der jeweiligen Versicherung der gegnerischen Seite geltend zu machen. Für den Fall, dass es nicht ganz klar ist, in welchen Ländern die besagte Versicherungskarte gültig ist, und in welchen sie nicht als Nachweis akzeptiert wird, kann eine persönliche, individuelle Beratung direkt bei der jeweils zuständigen Versicherung in Anspruch genommen werden.
Rechtzeitig versichern - das spart bares Geld
Fakt aber ist, dass es sicherlich nicht schaden kann, die Grüne Karte möglichst rechtzeitig bei der jeweiligen Versicherung für Leichtkrafträder zu ordern. Denn nur dann ist es möglich, diese auch zeitnah auszustellen und im Zuge dessen von Anfang an einen adäquaten, optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Es bietet sich daher also an, das Versicherungsunternehmen immer sofort dann zu informieren, wenn klar ist, in welches Land die nächste (Urlaubs- oder Geschäfts-)Reise gehen wird. Ein Anruf genügt dabei in der Regel schon - und binnen kürzester Zeit erhält der Versicherungsnehmer sämtliche relevante Informationen zu den vor Ort zuständigen Grüne-Karte-Servicestellen, welche im eventuellen Notfall gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen und eine "maßgeschneiderte" Abwicklung möglicher entstandener Schäden sicherstellen.
Nicht überall gelten dieselben Gesetze...
So wichtig die Grüne Versicherungskarte für Leichtkrafträder gerade auch in fremden Ländern zumeist ist, so unerlässlich ist es gleichwohl, nach einem Unfall Ruhe zu bewahren und einige wesentliche Aspekte zu berücksichtigen. Nur, wer einen "kühlen Kopf" behält - gerade in einer derartig prekären Situation - kann helfen, das Ausmaß der Katastrophe vor Ort in gewisser Weise ein Stückweit einzudämmen und einige Dinge nachhaltig zu erleichtern. Dabei ist natürlich in erstere Linie von einer korrekten Absicherung der Unfallstelle die Rede, aber auch davon, gegebenenfalls Erste Hilfe leisten zu müssen. Außerdem ist es in der Regel ratsam, direkt die Polizei anzurufen und um Beistand zu bitten. Denn eine behördliche Bescheinigung ist zumeist maßgeblich, wenn es darum geht, die Schadensregulierung "in Angriff zu nehmen". Gleichwohl ist es wichtig, die Daten sämtlicher Personen aufzuschreiben, welche ebenfalls in den Unfall verwickelt sind. Dies ist mit Blick auf die späteren versicherungsspezifischen Abläufe in der Tat grundlegend! Mit Blick auf Unfälle im Ausland ist unbedingt zu beachten, dass in vielen Ländern das Recht des Unfallortes greift. Das bedeutet, dass sich die Schadensansprüche unter Umständen deutlich von den Gegebenheiten in diesem, unserem Lande unterscheiden können. Dies bezieht sich im Übrigen auch auf die Deckungssummen. Sowohl in Bezug auf Kfz-Haftpflichtversicherung, als auch hinsichtlich der Haftpflicht für Leichtkrafträder gelten im Ausland manchmal andere Regelungen, als in Deutschland. Es lohnt sich deshalb in jedem Fall, sich auch hierüber im Vorfeld einer jeden Reise beim Versicherer über die entsprechenden Richtlinien und Gegebenheiten vor Ort zu informieren.
Wer übrigens vor Ort einen so genannten Europäischen Unfallbericht nutzt, ist normalerweise auf der sicheren Seite. Denn damit ist es unkompliziert möglich, Skizzen, Protokolle und so weiter vom Unfallhergang zu machen. Wichtig ist in der Hinsicht nur, dass sämtliche Beteiligte das Formular unterschreiben. Umgekehrt wiederum sollte jeder Versicherungsnehmer bedenken, nur die Formulare mit einer Unterschrift zu versehen, die er auch tatsächlich versteht. Das Risiko, hier gegebenenfalls eine "Waschmaschine zu kaufen bzw. gar ein Schuldeingeständnis zu unterzeichnen, sind in einer derartigen Situation einfach zu groß.