Grundlegendes zum Kassageschäft und einem potenziellen Kassaschaden

von AF

Unter dem Begriff Kassaschaden werden sämtliche Schäden bezeichnet, die aus einem nicht erfolgreich zustande gekommenen Kassageschäftes resultieren. Der Begriff spielt sowohl in der Finanzwirtschaft als auch im alltäglichen Warenverkehr zwischen Händlern aller Branchen eine Rolle. Zu einem Kassaschaden kommt es, wenn beidseitig die Lieferung von Handelsgütern, Finanzwerten u. ä. über einen Vertrag zugesichert wurde, eine oder beide Seiten dieser vertraglichen Verpflichtung jedoch nicht nachkommen können.