Informationen über den Versicherungsombudsmann

von AF

In den meisten Fällen wird eine Abwicklung des Sachverhalts über den Versicherungsombudsmann e. V. möglich, jedoch nicht für Kunden sämtlicher Versicherungen in Deutschland. Auch wenn die meisten Gesellschaften Mitglied bei der Schlichtungsstelle sind, gibt es einzelne Versicherungen, die diese Vorgehensweise über die Schlichtungsstelle nicht unterstützen. Sollte ein Kunde dieser Versicherungen einen Sachverhalt nicht akzeptieren, steht ihm der Weg zum Versicherungsombudsmann e. V. nicht offen, als einzige Alternative bleibt in dieser Situation der direkte und kostspielige Gang vor Gericht.

Auch wenn die wenigsten Versicherungsnehmer bei der Auswahl ihrer Tarife in zahlreichen Versicherungssparten daran denken, lohnt sich die Überprüfung, ob die jeweilige Gesellschaft Mitglied im Versicherungsombudsmann e. V. ist. Nur hierdurch lässt sich sicherstellen, dass die Versicherung bei Streitfragen an einer kundenfreundlichen und neutralen Abklärung des Sachverhaltes interessiert ist. Die Mitgliedschaft im Verein darf deshalb als Service gegenüber jedem Kunden der Versicherung angesehen werden und ist für einen qualitätsbewussten Versicherungsnehmer als Selbstverständlichkeit zu betrachten.

Weitere Informationen über den Versicherungsombudsmann e. V. einholen

Nicht jeder Streitfall zwischen Versicherung und Kunden ist so individuell, wie es den Anschein haben mag. Vielmehr gibt es zahlreiche Urteile, die in den letzten Jahren durch die Schlichtungsstelle ausgesprochen wurden und sich häufig mit den gleichen Inhalten und Regelungen der Versicherungsverträge befassen. Einen Einblick in diese Urteile gewährt die Schlichtungsstelle über ihre Webseite, die bei einem grundlegenden Interesse an Sachverhalten aller Art ohnehin zu empfehlen ist. Hier lässt sich schnell feststellen, ob es bereits Urteile in einem ähnlichen Streitfall wie die eigene Situation gab. Diese Urteile nehmen natürlich nicht die Entscheidung ab, den Versicherungsombudsmann selbst anzurufen, dennoch geben sie einen groben Eindruck über vergleichbare Entscheidungen.

Der Besuch der Webseite des Versicherungsombudsmann e. V. ist außerdem für Detailfragen zum Hergang einer Verhandlung empfehlenswert. Die meisten Betroffenen befinden sich zum ersten Mal in ihrem Leben in einer Streitsituation mit ihrer Versicherung und sind deshalb mit den formalen Abläufen und Schritten nicht vertraut. Genau hier bietet der Versicherungsombudsmann e. V. übersichtliche und klare Antworten, um auch Laien die Nutzung der Schlichtungsstelle als Option zu ermöglichen. Sollte es weiterhin Unsicherheiten geben, stehen dem Versicherten die Hotline der Schlichtungsstelle und weitere Kontaktmöglichkeiten offen.

Abschließendes zum Versicherungsombudsmann e. V.

Streitigkeiten zwischen einer Versicherung und ihren Kunden lassen sich im Versicherungsalltag nicht verhindern, der Ombudsmann ist die ideale Instanz zur Schlichtung derartiger Probleme. Auch wenn das Urteil des Versicherungsombudsmanns nicht immer nach den Vorstellungen des Versicherungsnehmers ausfällt, sollte dieser die Integrität und Neutralität der Institution nicht anzweifeln. In der Praxis ließen sich viele Streitigkeiten im Versicherungswesen vermeiden, wenn der Versicherungsnehmer Tarife und Versicherungsverträge vollständig verstehen würde und noch vor der Vertragsunterzeichnungen sämtliche Unklarheiten beseitigt. Der Gang zum Ombudsmann sollte also nicht eine kritische Auseinandersetzung mit Tarifen und Versicherungsprodukten nachholen, die am besten vor der Unterschrift vorzunehmen ist. Der Versicherungsombudsmann e. V. selbst sowie weitere Fachportale im Internet leisten hierbei Hilfe.