Keine Versicherungspflicht für die meisten Selbständigen

von AF

Selbstständigkeit wird im Deutschland dem Gesetz nach als wirtschaftliche Tätigkeit definiert, die nicht im Sinne eines Arbeitsverhältnisses ausgeführt wird, sondern als Eigentätigkeit. Selbstständige Personen sind also Personen, die in keinem unmittelbaren Abhängigkeitsverhältnis stehen, sondern ganz - im Sinne des Wortes - selbstständig ihre Tätigkeit und ihren beruf ausüben. Ihnen allein obliegt es Arbeitsort, -zeit und -umfang frei zu bestimmen.

Grundsätzlich unterliegen die meisten Selbstständigen nicht der Versicherungspflicht. Im Rahmen bestimmter Fristen kann es jedoch zu einer Beitragspflicht führen. Auch der Beitrag wird, anders als bei abhängigen Beschäftigten, in vollem Umfang selbst getragen und geleistet. Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist jedoch Pflicht.

Zu den formalem Merkmalen der Selbstständigkeit zählen u.a. die Gewerbeanmeldung, der Eintrags ins jeweilige Handelsregister, die Pflichtzahlungen von Gewerbe-, Umsatz- sowie Einkommensteuer, die Selbstfinanzierung von Kranken- und Alterssicherungen, das Verwenden eines eigenen Briefkopfes sowie das Tragen einer Berufsbezeichnung. Selbstständige sind ebenfalls grundsätzlich zur Teilnahme an Betriebsratswahlen ausgeschlossen.

Grundsätzliche Merkmale, die verlockende Vorteile darstellen, sind vor allem die Entscheidungsfreiheit über Art und Einsatz von Betriebsmitteln, Transportmitteln und Produktionsmitteln sowie der Zahlungsweise des Kunden, der Freiheit bezüglich Auftragsannahme und Preiskalkulation. Der Auftragsgeber wirtschaftet mit seinem eigenen Betriebskapital sowie er für anfallende Schäden und Reparaturen selbst aufkommt. Die Freiheiten kommen mit den Pflichten. Das Führen von Geschäftsbüchern liegt in der Verantwortung des Selbstständigen ebenso wie die Altersversorge auf selbstständiger, nicht durch den Staat unterstützender, Basis erfolgt. Als Selbstständiger ist man seines Glückes eigener Schmied.