Krankheitskostenvollversicherung: Versicherungsschutz auf den Versicherten abzustimmen
von AF
Eine private Krankheitskostenvollversicherung umfasst ambulante, stationäre und gegebenenfalls zahnärztliche Heilbehandlungen sowie weitere vereinbarte Leistungen und kommt so wie die gesetzliche Krankenkasse für die anfallenden Krankheitskosten auf. Allerdings besteht bei der Krankheitskostenvollversicherung die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf die Bedürfnisse des Versicherten abzustimmen.
Die Krankheitskostenvollversicherung findet man im Bereich der privaten Krankenversicherung. Bei diesem Modell hat der Versicherte, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Möglichkeit den privaten Krankenversicherungsschutz nach seinen eigenen Bedürfnissen zu wählen und auf die jeweiligen Gegebenheiten und Umstände anzupassen.
Grundsätzlich kann der gesamte Absicherungsbedarf rund um die stationäre und ambulante Heilbehandlung, sowie die zahnärztliche Behandlung abgedeckt werden. Außerdem ist es möglich ein Krankentagegeld sowie ein Krankenhaustagegeld zu vereinbaren.
Im Konkreten heißt das, dass der Versicherungsnehmer selbst entscheiden kann, ob und wie er die Kosten einer medizinische Behandlung für Krankheiten, Unfälle und Entbindungen ersetzt bekommen möchte. Dabei besteht für privat versicherte Personen freie Arzt- und Krankenhauswahl. Der Versicherungsschutz in der Krankheitskostenvollversicherung erstreckt sich dabei auf ganz Europa, das heißt, dass auch bei Krankenhausaufenthalten im europäischen Ausland die Kosten im vereinbarten Rahmen übernommen werden. Dabei kann es sein, dass je nach Unternehmen, der Versicherungsschutz im Ausland auf eine gewisse Zeit beschränkt ist und z.B. nach einem Monat erlischt. Dies wird allerdings bei Vertragsabschluss gesondert festgelegt.
Die Absicherung durch eine private Krankenversicherung bietet gegenüber der gesetzlich genormten oft auch finanzielle Vorteile. Obwohl die Leistungen meist besser sind, weil der Versicherte sie individuell wählen kann, sind die Beiträge oft geringer. Für gesetzlich freiwillig Versicherte, deren Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist dieses private Modell deshalb oft eine kostengünstige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für Personen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfasst werden, ist die private Krankheitskostenvollversicherung die Möglichkeit sich umfassend abzusichern.