Lässt sich ein Kassaschaden im deutschen Versicherungswesen absichern?

von AF

Wie bereits für Speditionen erwähnt, gibt es auch für andere Unternehmen oder den einzelnen Verbraucher keine Möglichkeit, bei einer deutschen Versicherung einen expliziten Tarif für einen Kassaschaden abzuschließen. Dies heißt im Umkehrschluss nicht, dass gar keine Form von Sicherheit für derartige Schäden besteht und stets der Verlust des privaten oder unternehmerischen Vermögens eingerechnet werden muss. Selbst wenn keine Versicherung den Kassaschaden explizit übernimmt, ist er als Leistung implizit in verschiedenen Tarifen zu finden, beispielsweise in der privaten oder gewerblichen Haftpflichtversicherung bzw. in speziellen Gewerbetarifen für Spediteure und andere Unternehmen in der Kfz-Versicherung.

Zu berücksichtigen ist, dass das Kassageschäft eine Spezialform klassischer Handelsgeschäfte darstellt. Grundsätzlich besteht bei allen Vertragsarten das Anrecht des geschädigten Vertragsnehmers, einen Schadenersatz gegen seinen Vertragspartner geltend zu machen, falls dieser nicht zur Leistungserbringung befähigt war. Gerade die Unternehmenshaftpflicht bzw. private Haftpflichtversicherung ist je nach Tarifgestaltung für die Erbringung von Schadenersatz aus abgeschlossenen Verträgen aller Art zuständig, wozu auch der Kassaschaden zählen kann.

Der Finanzsektor stellt in dieser Hinsicht eine Besonderheit dar, allerdings ergibt sich hier ebenfalls aus den gesetzlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland eine Pflicht zum Schadenersatz. Ob es zu einer mutwilligen oder fahrlässigen Schädigung gekommen ist, beispielsweise durch den Verzicht des Dienstleisters auf eine umfassende Beratung und Risikoaufklärung, ist im Einzelfall zu überprüfen. Auch hier gilt: Der Kassaschaden sollte nicht getrennt von anderen Schadensarten gesehen werden, die sich auf weitere Handelsgüter oder größere Zeiträume beziehen und privaten als auch gewerblichen Kunden eine Absicherung ermöglichen.