Mit Generationenvertrag eine dynamische Rente im Umlageverfahren finanzieren

von AF

Beim Generationenvertrag handelt es sich um einen Vertrag, der das Ziel hat eine dynamische Rente im Umlageverfahren zu finanzieren. Das Arbeitseinkommen der Erwerbstätigen soll auf die drei Lebensphasen der Menschen aufgeteilt werden, die Phasen sind Kindheit und Jugend, die Phase der Erwerbstätigkeit und die Phase des Alters. Der Begriff Generationsvertrag kann aber nicht als juristischer Vertrag angesehen werden, sondern ist ein bildlich gesehener Vertrag zwischen den Generationen.

In jeder Gesellschaft gibt es berufstätige Menschen mit eigenem Einkommen und Menschen, die keiner Arbeit nachgehen, da sie entweder noch zur Schule gehen oder das Pensionsalter erreicht haben. Normal steht man zwischen 15 und 65 Jahren im Berufsleben, alle, die darunter liegen, zählen zu den Kindern und Jugendlichen und diese Gruppe darf keiner Arbeit nachgehen, da Kinderarbeit bei uns glücklicherweise verboten ist. Für diese Gruppe und für jene über 65, die in Pension sind, gibt es den Generationenvertrag, welcher besagt, dass die Menschen, die einer bezahlten Arbeit nachgehen, jene Menschen versorgen, die noch nichts oder nicht mehr selbst verdienen, denen also Renten oder Pensionen bezahlt werden.

Da jedoch die Lebenserwartung der Menschen immer größer wird und die Menschen ein immer höheres Alter erreichen, ist der Generationenvertrag gefährdet. Der berufstätige Prozentsatz der Bevölkerung sinkt und somit kommt immer weniger Geld in die Kassa für jene, die das Pensionsalter erreicht haben. Darum wird die Erhöhung des Pensionsalters politisch immer ein besonderer Diskussionspunkt sein und bleiben.