PKV - Mithilfe der Beitragslimitierung bleiben die Beiträge

von AF

Der Begriff Beitragslimitierung stammt aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung, wobei es darum geht, die gängigen Erhöhungen von Beiträgen der Versicherten gering oder sogar gänzlich unberührt zu lassen. Mit fortschreitendem Alter werden in der Regel auch die Kosten, die eine Krankenkasse zu tragen hat höher. Aus diesem Grund werden Beiträge im Laufe der Zeit angepasst und würden bis zum Rentenalter des Versicherten eine erstaunliche Höhe erreichen. Bei höhergestellten Tarifen wäre eine kaum tragbare Summe an Beiträgen zu zahlen. Mithilfe der Beitragslimitierung bleiben die Beiträge an die Krankenkasse jedoch auch später überschaubar.

Es gibt zwei Methoden, aus der die Beitragslimitierung möglich wird. Zum einen kann es sich dabei um Altersrückstellungen handeln, zum anderen speisen sich die Beitragslimitierungen aus den Überschüssen, die von der jeweiligen Gesellschaft erwirtschaftet wurden. Bei der Altersrückstellung kommen die Beträge vom Versicherten selbst, der jeden Monat 10 Prozent seines Beitrages anspart, also zurücklegt, Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Ansparung, da sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben und somit verpflichtend ist. Darum wird diese Form auch als gesetzlicher Zuschlag bezeichnet. Handelt es sich um die erwirtschafteten Überschüsse, werden diese von der Gesellschaft zurückgelegt, um im Falle von Beitragserhöhungen eingesetzt werden zu können. Bei der Wahl der idealen Krankenkasse empfiehlt sich in diesem Zusammenhang, dass der Versicherte im voraus die PKV (Private Krankenversicherung) Tarife überprüft, sowie verschiedene Beiträge von mehreren Krankenkassen einem Vergleich unterzieht. Die Wahl sollte auf ein Preis- Leistungsverhältnis treffen, dass sowohl den individuellen Ansprüchen gerecht wird, als auch eine gute Versorgung im Krankheitsfall zu angemessenen Beiträgen garantiert.