Risikozuschlag ist die Risikoprämie von Versicherungsgesellschaften

von AF

Der Risikozuschlag ist die von Versicherungsgesellschaften angewandte Form der Risikoprämie. Am häufigsten kommen Risikozuschläge bei der privaten Krankenversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten Pflegeversicherung zur Anwendung. Die je nach Tätigkeit unterschiedliche Einstufung in Versicherungsklassen der Unfallversicherung oder der Kfz-Versicherung stellt hingegen eine andere Form der Risikoprämie dar. Risikozuschläge werden als prozentuale Aufschläge auf den regulären Versicherungsbeitrag kalkuliert. Eine weitere Bezeichnung des Risikozuschlages lautet Risikoaufschlag. Versicherungsgesellschaften dürfen Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich nur zu Beginn des Vertragsverhältnisses und nicht nachträglich nach einer schweren Erkrankung festlegen. Auf der anderen Seite haben Krankenversicherungskunden Anspruch auf eine Neubewertung und die Aufhebung des Risikozuschlages, wenn die zu seiner Berechnung geführt habende Erkrankung eindeutig ausgeheilt ist. Bei chronischen Erkrankungen ist eine Ausheilung jedoch unwahrscheinlich, so dass sich das entsprechende Recht überwiegend auf akute Vorerkrankungen bezieht.

Risikozuschlag bei schlechter Einstufung der Versicherung

Versicherer erheben einen Risikozuschlag, wenn sie ein zu versicherndes Risiko als schlecht einstufen. Aus diesem Grund führen vor allem Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen, da sie mit höheren Ausgaben für Behandlungskosten beziehungsweise einem erhöhten Risiko der Berufsunfähigkeit verbunden sind. Anstelle des Risikozuschlages ist teilweise die Vereinbarung eines teilweisen Leistungsausschlusses möglich, wodurch sich der Versicherungsschutz jedoch verringert.

Bei der Gruppenversicherung und bei einigen geförderten Versicherungsprodukten darf der Versicherer keinen Risikozuschlag erheben. Gruppenversicherungen werden häufig Mitgliedern bestimmter Organisationen wie Gewerkschaften angeboten. Des Weiteren kann ein Arbeitgeber sie für seine Beschäftigten an eine Versicherungsgesellschaft vermitteln. Die wichtigste geförderte Versicherung, bei welcher kein Risikozuschlag berechnet werden darf, ist die private Pflegezusatzversicherung. Für die Risikovermeidung lässt sich anstelle des Risikozuschlages eine Wartezeit vereinbaren, so dass die Versicherungsgesellschaft bei einem kurz nach dem Vertragsabschluss eintretenden Schadensfall nicht leisten muss.