Sachverständigenkosten sind von Versicherungen relativ stark diskutiert

von AF

Sachverständigenkosten sind im Rahmen von Kfz-Haftpflicht gesetzlich geregelt. Sie kommen im Zusammenhang mit Verkehrunfällen zum Tragen, wenn der Geschädigte das Ausmaß des Schadens nachweisen muss. Sachverständigenkosten sind von Versicherungen relativ stark diskutiert und regelmäßig vor dem BGH (Bundesgerichtshof) angefochten worden.

Sachverständiger beim Verkehrsunfall

Bei einem Verkehrsunfall der über offensichtliche oder einfache Schäden hinausgeht, steht es dem Geschädigten zu einen Sachverständigen zu beauftragen. Der Sachverständige übernimmt die Rolle eines neutralen Experten, der den Schaden an einem Fahrzeug qualifiziert einschätzen und in einem Geldbetrag quantifizieren kann. Hier kann es im einfachsten Fall um die Frage gehen, ob es sich um einen Totalschaden handelt, aber auch detaillierte Ermittlung des entstandenen Schadens. Der Geschädigte kommt durch den Sachverständigen seiner Nachweispflicht nach, die für Ansprüche gegenüber dem Schädiger und seiner Kfz-Versicherung erforderlich sind. Um die Forderungen des Geschädigten geltend zu machen, entscheidet der Experte durch seine Kenntnisse und objektive Stellung über die Dimensionen des Schadens und den verbundenen Geldbetrag.

Sachverständigenkosten müssen im verhältnismäßigen Rahmen des Fahrzeug und Schadensfall bewegen. Je nachdem, um welche Art von Fahrzeug es sich handelt und Verkehrsunfall es sich handelt, sind unterschiedliche Sachverständige gerechtfertigt. Wenn die Kosten für den Experten nicht mit den Umständen zusammenpasst und diese Diskrepanz nachweisbar ist, können sie zulasten des Geschädigten gehen. Hierbei orientieren sich die Kosten an Honorarsätzen und können bei starken Abweichungen angezweifelt werden. Abgesehen von diesen Situation tragen der Schädiger oder seine Versicherung die Sachverständigenkosten. Bei einem Rechtsstreit gehören Sachverständige zu den Prozesskosten, auch wenn ihre Leistungen bereits vor der Einleitung des Prozesses erbracht wurden.